Streit unter Bekannten in Wiener Wohnung eskalierte: Drohung mit Schreckschusswaffe

Alle Beteiligten - zwei junge Frauen und ein Mann - mussten von der Berufsrettung notfallmedizinisch versorgt und ins Spital gebracht werden. Zur Auseinandersetzung war es offenbar gekommen, weil der 23-Jährige wollte, dass die beiden 18-Jährigen die Wohnung - in der auch Drogen gefunden wurden - verlassen, diese sich aber angeblich weigerten.
Anrainer in Wien riefen die Polizei
Anrainer riefen die Polizei, nachdem Hilferufe einer Frau durch das Mehrparteienhaus gegellt waren, berichtete Polizeisprecherin Barbara Gass am Montag. Den Beamten kam im Stiegenhaus eine verletzte 18-Jährige entgegen. Ihren Angaben zufolge war es in der Wohnung des Mannes zum Streit gekommen, wobei ihre gleichaltrige Freundin ebenfalls verletzt worden sei. Diese sei aber schon davongelaufen. Der 23-jährige Pole habe sie zudem mit einer Waffe bedroht.
Der Mann kam dann plötzlich ebenfalls aus seiner Wohnung, und auch er wies Verletzungen auf, so die Sprecherin: "Alle drei trugen Kopfverletzungen sowie Hämatome am übrigen Körper davon." Die zweite Frau wurde wenig später ganz in der Nähe aufgefunden. Wie die beiden anderen Beteiligten kam sie in ein Krankenhaus.
Wiener Polizei stellte Schreckschusspistole sicher
In der Wohnung stellten die Polizisten eine Schreckschusspistole, Suchtmittel - vermutlich Cannabis - sowie 650 Euro sicher. "Laut derzeitigen Erkenntnissen soll es in der Wohnung zum Streit gekommen sein, da der 23-Jährige wollte, dass die beiden Frauen seine Wohnung verlassen, aber diese der Aufforderung nicht nachgekommen sein sollen", sagte Gass. "Sowohl die Frauen als auch der Mann" sollen "sich gegenseitig attackiert und verletzt haben". Der 23-Jährige habe schließlich eine Schreckschusswaffe auf zumindest eine der Frauen gerichtet, ehe beide flüchteten.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und später auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß angezeigt. Die Vorwürfe lauten auf Verdacht der Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffen- und das Suchtmittelgesetz. Gegen ihn bestand bereits ein aufrechtes Waffenverbot. Die Frauen wurden wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt.
(APA/Red)
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