29-Jährige soll Baby nach Geburt getötet haben: Schwägerin wollte es in Müllsack entsorgen

Viktoria Steinegger von der Staatsanwaltschaft Leoben bestätigte am Mittwoch einen Bericht einer österreichischen Tageszeitung, wonach die Anklage gegen die drei Beschuldigten bereits rechtskräftig ist.
„Was weiter geschah, weiß nur sie selbst“
Die damals 27-jährige Mutter hatte ihr Kind am 21. Februar am späten Abend allein in ihrer Wohnung zur Welt gebracht und dabei offensichtlich selbst auch viel Blut verloren. Völlig überfordert soll sie Fotos davon ihrem Lebensgefährten und Kindsvater geschickt haben. Dieser reagierte aber laut Anklage vorerst nicht darauf. Die Mutter dürfte dann immer noch unter dem Eindruck der Entbindung das Kind getötet haben. Laut Obduktion starb es etwa drei bis vier Stunden nach der Geburt, am 22. Februar 2023. Am Körper des Säuglings wurden Strangulations- und Stichverletzungen sowie Verletzungen durch stumpfe Gewalt gefunden.
Schwägerin wollte Baby in Müllsack entsorgen
Erst Stunden nach den ersten Fotos will der Lebensgefährte die Gefahr erkannt haben und rief dann seine Angehörigen an, damit die nach seiner Freundin sehen. Als die Schwägerin eintraf, gab es für das Baby aber schon keine Rettung mehr. Sie wollte das Kind zusammen mit blutiger Schere und Bekleidung in einem Müllsack entsorgen. Ein Rettungssanitäter, der gerade eintraf, entdeckte den Beutel aber und dürfte eine Entsorgung verhindert haben, schilderte Steinegger im APA-Gespräch.
Bemerkte Schwangerschaft nicht
Die Mutter muss sich nun wegen Paragraf 79 des Strafgesetzbuches - Tötung eines Kindes bei der Geburt - verantworten, weshalb es auch kein Geschworenen-, sondern ein Schöffengericht sein wird. Sie hatte sich bisher großteils geständig verantwortet und gab an, mit der Situation überfordert gewesen zu sein. Sie habe die Schwangerschaft auch gar nicht bemerkt, weil ihre Regelblutung nicht ausgeblieben sei und sie auch kaum an Gewicht zugenommen habe.
Dem Lebensgefährten wird vorgeworfen, dass er trotz der Fotos mit dem vielen Blut nicht sofort Hilfe für seine Frau gerufen hat. Die Schwägerin wurde wegen Störung der Totenruhe und wegen des Versuchs der Unterdrückung von Beweismitteln angeklagt. Beide waren bisher aber nicht geständig.
(APA)
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