Einbrecher angeschossen: Hausbesitzer handelte in Notwehr

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg sei zum Ergebnis gekommen, dass der Mann in gerechtfertigter Notwehr gehandelt habe, bestätigte Sprecherin Gudrun Bischof am Mittwoch auf Anfrage einen Onlinebericht des "Kurier".
Die Einstellung erfolge "auf Basis des gesamten Ermittlungsverfahrens", sagte Bischof zur APA. Tatablauf und Schussabgabe waren auch von einem Ballistiker rekonstruiert worden.
Ermittlungen eingestellt
Bei der Home Invasion war eine 50-Jährige in der Nacht auf den 7. Februar durch Schläge ins Gesicht verletzt worden. Ihr Ehemann kam ihr zu Hilfe, der 71-Jährige gab drei Schüsse ab. Ein Projektil traf einen Verdächtigen. Der Rumäne blieb verwundet im Garten liegen und wurde letztlich festgenommen. Ein weiterer Beschuldigter wurde später auf Basis eines europäischen Haftbefehls in Rumänien in Gewahrsam genommen und nach Österreich ausgeliefert.
Mittlerweile ist das zunächst in Korneuburg geführte Verfahren an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten worden. Es gebe eine Verbindung "zu einem früheren Delikt" in der Bundeshauptstadt, hielt Bischof dazu fest.
(APA/Red)
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