Neue EU-Regeln: Was in der Europäischen Union jetzt härter bestraft werden soll

Ein entschiedenes Vorgehen gegen diese Gewalttaten sei unerlässlich, um die Werte und Grundrechte der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten, hieß es in einer Mitteilung.
Neue Gesetzesinhalte verabschiedet
Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union war der letzte notwendige Schritt für das Regelwerk. Das Gesetz schreibt den Staaten unter anderem vor, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und Cybergewalt - also beispielsweise intime Bilder ohne Einverständnis weiterzuschicken - unter Strafe zu stellen.
Unterstützung für Betroffene ausgebaut
Außerdem müssen Betroffene Zugang zu geschützten Unterkünften haben. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen künftig zudem die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.
Kontroverse um Vergewaltigungsgesetze
Kritik an dem Gesetz gibt es, weil darin keine EU-weiten Standards zu Vergewaltigungen festgelegt werden. Das Europäische Parlament hatte eine solche Regelung gefordert, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland, hatten das aber blockiert.
Rechtliche Bedenken und politischer Widerstand
Skeptiker argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine rechtliche Grundlage im Europarecht gebe, die EU damit ihre Kompetenzen möglicherweise überschreite. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatten mehr als hundert prominente Frauen in einem offenen Brief Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade aufzugeben.
Umsetzungsphase beginnt
Nach der Annahme der EU-Länder müssen die neuen Vorschriften nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten können. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.
(dpa)
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