Entlastung für Immobilien-Käufer ab April

Mit Wirkung vom 1. April entfällt die Notwendigkeit, die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch sowie die Pfandrechtseintragung bei privaten Immobilienerwerben bis zu einem Wert von 500.000 Euro zu entrichten, wie der Fachverband der Immobilienbranche in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am Freitag mitteilte.
Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für Immobilien-Käufer zeitlich begrenzt
Aufgrund dieser Gebührenbefreiung könnten Immobilienerwerber bis zu 11.500 Euro einsparen, erklärte die Kammer. Diese Maßnahme ist Teil eines Pakets zur Förderung des Wohnungsbaus und der Bauindustrie, das von der Regierung geschnürt wurde, um die darbende Bau- und Immobilienwirtschaft zu beleben. Die Befreiung ist ausschließlich beim Erwerb einer Immobilie zur Schaffung eines Hauptwohnsitzes anwendbar und zeitlich auf zwei Jahre begrenzt. Sie läuft am 30. Juni 2026 aus. Ausgenommen sind Immobilien, die geerbt oder geschenkt wurden.
"Bis jetzt haben viele potenzielle Käufer zugewartet oder sogar ihre Kaufanbote zurückgezogen. Der Markt stand still. Nun herrscht Klarheit", sagte Gerald Gollenz, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Immobilien, laut einer Aussendung.
(APA/Red)
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