41-jähriger Bregenzer verging sich an Stieftochter

Wenn er die Fußfessel nicht bekommt, ist unter Umständen auch der Job als Handwerker weg. Ursache der Situation: Der Mann fand sexuellen Gefallen an seiner Stieftochter, die zwischen 15 und 16 Jahre alt war. Das Opfer und die Mutter des Kindes entschlugen sich der Aussage, so blieb von den Vorwürfen nur, was der Mann selbst zugab.
Aber dieser eine intime Vorfall, bei dem der Angeklagte sexuelle Handlungen an der Jugendlichen vornahm, reicht für eine Verurteilung wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Die Strafe, neun Monate Haft, sieben davon auf Bewährung, ist rechtskräftig.
(VOL.AT)
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