Verbraucherschutzverein unterstützt Klage gegen Wien Energie wegen Gebrauchsabgabe

Gemäß dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz ist in Wien eine Abgabe von 6 Prozent des Umsatzes für die Nutzung des Gemeindegrundes für Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen erforderlich. Diese Information wurde von VSV-Obfrau Daniela Holzinger in einer Aussendung am Dienstag bekannt gegeben. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser Abgabe liegt beim Netzbetreiber, also den Wiener Netzen.
Verbraucherschutzverein sieht unrechtmäßige Weiterverechnung der Gebrauchsabgabe
Dass die Wien Energie als Lieferant von Strom, Gas und Fernwärme ihren Kunden die Zahlung von 6 Prozent des Arbeits- und Grundpreises vorschreibt und zusätzlich 6 Prozent der Netzkosten, sei nicht gerechtfertigt, meint Holzinger. "Der Bundesgesetzgeber hat im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) endgültig geregelt, welche Kosten an Stromkunden weiterverrechnet werden können. Die Wiener Gebrauchsabgabe gehört nicht dazu und wird daher zu Unrecht weiterverrechnet."
Auch Klage von Verbraucherschutzverein gegen Gebrauchsabgabe in Kärnten
Im Sommer 2023 hat der VSV bereits die Stadtwerke Klagenfurt wegen der Verrechnung einer ähnlichen Gebrauchsabgabe mit Verbandsklage geklagt, und zwar unter direkter Anwendung der EU-Verbandsklagenrichtlinie, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Das Verfahren ist geschlossen, aber das Gerichtes hat noch nicht entschieden.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.