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Mafia, Kokain und Pornostar: Verkehrskontrolle am Grenzübergang Au/Lustenau eskaliert

Verkehrskontrolle eskaliert
Verkehrskontrolle eskaliert ©Kapo St. Gallen/Canva
Ein kürzlich veröffentlichter Strafbefehl offenbart, dass eine Polizeikontrolle im Frühjahr 2021 unerwartet außer Kontrolle geriet, wobei sogar ein Taser zum Einsatz kam.

Im März 2021 wurde ein 46-jähriger Autofahrer am Grenzübergang Au SG/Lustenau von Beamten des Grenzwachtkorps angehalten, da er während der Fahrt telefonierte, was verboten ist. Wie "20 Minuten" berichtet, stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass ihm der Führerschein bereits entzogen worden war, er dennoch fuhr und im Fahrzeug sowohl eine kleine Menge Kokain als auch ein Schlagring gefunden wurden.

Turbulente Fahrt mit Polizeibegleitung

Die Situation eskalierte, als die Kantonspolizei St. Gallen hinzugezogen wurde und den Mann aufgrund seines auffälligen Verhaltens und der tränenden Augen als nicht fahrtauglich einstufte. Er gab an, er und seine Frau, die er als Pornostar bezeichnete, seien Ziel der Mafia, was zu zusätzlichem Stress führte.

Die Überführung des Mannes zum Polizeistützpunkt in Thal SG entwickelte sich zu einer turbulenten Angelegenheit. Der Mann wurde zunehmend unruhiger, schlug um sich und versuchte, die Dienstwaffe eines Polizisten an sich zu nehmen, was zum Anhalten des Fahrzeugs auf dem Pannenstreifen führte.

Verurteilung aufgrund zahlreicher Delikte

Als der Mann aufgefordert wurde, aus dem Fahrzeug auszusteigen, leistete er zunächst Folge, griff dann jedoch die Polizisten an und flüchtete auf die Autobahn. Erst nach mehreren Taser-Einsätzen gelang es den Beamten, den Mann zu überwältigen und ihn sicher von der Fahrbahn zu bringen.

Selbst im Gefangenentransporter beruhigte sich der Mann nicht, sondern durchbrach eine Trennwand und wechselte die Zelle. Schließlich wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Der Mann wurde für mehrere Delikte, darunter Gewalt und Drohung gegen Beamte, Sachbeschädigung und Verstöße gegen Verkehrs- und Betäubungsmittelgesetze, zu einer Geldstrafe von 5400 Franken sowie einer Buße und weiteren Kosten verurteilt, was zu Gesamtkosten von über 8000 Franken führte. Der Strafbefehl ist bisher nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

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