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Winterverkehr sorgt für Stau: Diese Maßnahmen kommen jetzt

Das Land setzt Maßnahmen gegen die Verkehrsüberlastung durch den Skiverkehr.
Das Land setzt Maßnahmen gegen die Verkehrsüberlastung durch den Skiverkehr. ©VOL.AT/Steurer
Zur Bekämpfung des Stauausweichverkehrs an Wintersamstagen setzt Vorarlberg im Februar 2024 zwei verschiedene Maßnahmenpakete in Bludenz und Klostertal um.
Der Verkehr im Liveticker

Aufgrund der starken Verkehrsauslastung an Samstagen auf den Routen A14 und S16 durch Winterreisende kommt es oft zu Ausweichverkehr in den angrenzenden Siedlungsgebieten und Ortszentren. Ein Pilotprojekt im Jahr 2023 konnte das Problem nicht lösen, woraufhin das Land Vorarlberg entschied, im Februar 2024 neue Maßnahmen zu ergreifen.

"Kleine Variante" (3. und 10. Februar)

An den Samstagen 3. und 10. Februar 2024, an denen starker Reiseverkehr zu erwarten ist, werden Maßnahmen im Klostertal (S16, L97) umgesetzt mit dem vorrangigen Ziel, die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen und damit Stauausweichverkehr idealerweise erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. in geringerem Ausmaß zu halten. Analysen haben nämlich gezeigt, dass an starken Reisetagen aufgrund von vielen Auf- und Abfahrten im Bereich der S16 mit nur einem Fahrstreifen je Richtung die Leistungsfähigkeit auf der Schnellstraße (Kfz/h) teilweise auf die Hälfte des möglichen Werts einbricht, was umfangreiche Stauerscheinungen auf der S16 und dadurch weiter zunehmenden Ausweichverkehr zur Folge hat. Deshalb soll an den beiden Samstagen im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr durch die Sperren

  • der Einfahrts- und Ausfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Anschlussstelle Bings,
  • der Ausfahrtsrampe der Halbanschlussstelle Braz-West,
  • der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Halbanschlussstelle Braz-Ost
  • der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Anschlussstelle Langen

ein ungehinderter Verkehrsfluss auf der S16 sichergestellt werden. Durch den Umstand, dass die S16 dadurch eine größere Verkehrsmenge pro Stunde aufnehmen kann, wird der Bedarf zur Nutzung von Ausweichrouten geringer.

Aufgrund der baustellenbedingten Brückensperre auf der L92 ab Jänner 2024 ist Stallehr an den betreffenden Samstagen nur über die L93 zu erreichen. Die L93 wird zur Sackgasse. Der Zielverkehr von Bludenz nach Bings und Braz und der Quellverkehr von Bings und Braz Richtung Arlberg müssen an diesen Tagen die L97 nutzen. Als Alternative zur Einfahrtsrampe bei Langen für den Verkehr in Richtung Tirol stehen die Anschlusstellen Wald a.A. oder St. Anton a.A. zur Verfügung.

Als Begleitmaßnahme ist eine Dosierampel zur Bündelung des Verkehrs bei der Ortseinfahrt von Dalaas vorgesehen, ebenfalls soll die Engstelle auf der L97 bei Braz-Ost durch wechselseitiges Anhalten des Verkehrs, verbunden mit einem Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit über 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge) auf der L97 zwischen den Halbanschlussstellen Dallas und Braz Ost, entschärft werden. In Langen ist am Knoten ASt Langen/L97/L197 eine Regelung durch Handzeichen geplant, um das Einfahren von Klösterle kommend zu erleichtern.

Außerhalb des Klostertales, insbesondere im Großraum Bludenz, ergeben sich keine Einschränkungen.

"Große Variante" (17. und 24. Februar)

An den Samstagen 17. und 24. Februar 2024, an denen ebenfalls starker Reiseverkehr zu erwarten ist, wird ein erweitertes Maßnahmenbündel mit dem Ziel umgesetzt,

  • die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen (- analog zu den Maßnahmen vom 03. und 10. Februar 2024 -) und gleichzeitig
  • allfälligen großräumigen Ausweichverkehr durch Bludenz, Nüziders, Bürs
    und das Klostertal zu unterbinden.

Deshalb werden die Maßnahmen im Klostertal vom 03. und 10. Februar 2024 in gleicher Weise auch an den Samstagen 17. und 24. Februar 2024  weitergeführt. Zusätzlich sollen jedoch auch Maßnahmen im Raum Bludenz, Bürs und Nüziders gesetzt werden, um den Stauausweichverkehr entlang der L190, der L81, L82, L91 und L97 und der Klarenbrunnstraße in Bludenz zu reduzieren. Dazu werden Fahrverbote „ausgenommen Zielverkehr Bezirk Bludenz“ erlassen, die von Fall zu Fall durch begleitende verkehrsorganisatorische Maßnahmen zu ergänzen sind, um Schleichwege zu sperren.

Konkret sind am 17. und 24. Februar 2024 neben den bei der „kleinen Variante“ aufgezählten Maßnahmen Durchfahrtsverbote für den überregionalen Verkehr („Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge - ausgenommen Zielverkehr Bezirk Bludenz) von 8 bis 18 Uhr an folgenden Stellen geplant:

  • Nüziders, Kreisverkehr ASt Bludenz-Nüziders: für L190 Fahrtrichtung Bludenz und für Sägebachstraße Fahrtrichtung Nüziders
  • Nüziders, Kreuzung L193/L91: für L91 Fahrtrichtung Nüziders/Bludenz
  • Nüziders, bei ASt Brandnertal: für L81 Fahrtrichtung Nüziders/Bludenz
  • Bürs, Kreisverkehr L82 Hauptstraße – Herrenau: für L82 Fahrtrichtung Bludenz
  • Bludenz, Kreuzung L190 / L97: für L97 Fahrtrichtung Klostertal
  • Wald a.A, Kreuzung L97 – Arlbergstraße: für L97 Fahrtrichtung Klösterle

Um die gewünschten Auswirkungen auch zu erreichen, sind parallel an beiden Samstagen 17. und 24.02.2024 entsprechende Begleitmaßnahmen erforderlich:

  • Die Begleitmaßnahmen im Klostertal der „kleinen Variante“ sollen auch am 17. und 24. Februar 2024 weitergeführt werden.
  • In Nüziders werden zur Unterbindung von Ausweichverkehr im niederrangigen Straßennetz zusätzlich die Einfahrten in den Illweg (ab Kühbrückweg) und in Richtung Landstraße (ab L190) verboten.
  • In Bürs werden zur Unterbindung von Ausweichverkehr im niederrangigen Straßennetz zusätzlich die Einfahrten von der L81 in die Außerfeldstraße und in die Schesastraße verboten.
  • In Bludenz wird zur Unterbindung von Ausweichverkehr die Einfahrt von Westen in die Klarenbrunnstraße untersagt.

Die Fahrverbote und Begleitmaßnahmen werden von Straßenaufsichtsorganen kontrolliert, der überregionale Verkehrs soll an den Kontrollpunkten zurück auf das hochrangige Straßennetz geleitet werden. Der lokale und regionale Verkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen; durch die Einfahrtsverbote in das untergeordnete Straßennetz können sich für die lokale Bevölkerung aber kleinräumige Umwege ergeben.

Kommunikation

Alle Maßnahmen werden von der Exekutive und externen Straßenaufsichtsorganen überwacht. Die Maßnahmen werden rechtzeitig über verschiedene Kanäle, einschließlich Navi-Anbieter und Verkehrsdienste, kommuniziert. Die lokale Bevölkerung und Tourismusbetriebe werden ebenfalls informiert. Die Maßnahmenbündel werden nur bei guter Witterung durchgeführt, und es wird empfohlen, unnötige Fahrten zu vermeiden.

(VOL.AT)

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