Anti-Spoofing-Verordnung gegen betrügerische Anrufe veröffentlicht

Eine neue Anti-Spoofing-Verordnung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde, legt den rechtlichen Rahmen dafür fest. Laut der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wird in Zukunft in Österreich die Telefonnummer nur dann angezeigt, wenn der Anruf tatsächlich von dieser Nummer stammt. Dadurch soll die Identifizierung und Unterbindung betrügerischer Anrufe erleichtert werden.
Betreiber müssen Nummer unterdrücken oder betrügerische Anrufe ganz unterbinden
Österreichische Betreiber müssen laut der Verordnung österreichische Telefonnummern, die aus dem Ausland anrufen, verifizieren. Wenn die Verifizierung nicht durchgeführt werden kann, wird die Anzeige der anrufenden Telefonnummer auf dem Display unterdrückt. Sollte es sich um einen Fall von Spoofing handeln, besteht die Möglichkeit, den Anruf gänzlich zu blockieren.
Umsetzung von Anti-Spoofing-Verordnung gegen betrügerische Anrufe bis September
"Die österreichischen Mobilfunkanbieter haben ab sofort bis 1. September 2024 Zeit, die erforderlichen Anpassungen technisch zu implementieren. Ich bin zuversichtlich, dass der Großteil der Mobilfunkanbieter bereits deutlich vor September im Sinne des Kundenservice ihre Systeme angepasst haben werden", so Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, in einer Aussendung.
"In Zukunft wird es nicht mehr vorkommen, dass sie von einer österreichischen Telefonnummer angerufen werden, sich dahinter aber ein Betrüger verbirgt", so Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) in einem Statement. "Wenn man nicht abhebt und dann zurückruft, hebt der tatsächliche, ahnungslose Verwender dieser Telefonnummer ab. Dies ist vor allem für die Betroffenen hinter der echten Rufnummer oft sehr ärgerlich", erläutere Tursky.
(APA/Red)
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