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So viel mehr Pflegegeld gibt es 2024

Das Pflegegeld soll 2024 erhöht werden.
Das Pflegegeld soll 2024 erhöht werden. ©APA/HARALD SCHNEIDER (Sujet)
Mit dem Jahreswechsel auf das Jahr 2024 wird das Pflegegeld routinegemäß erhöht.

Das Pflegegeld wird wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor" erhöht. Für 2024 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 9,7 Prozent - analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen. Fortgeführt wird der Bonus für pflegende Angehörige sowie die Entgelterhöhung für Pflegekräfte.

Das Pflegegeld wird 2024 um 9,7 Prozent erhöht

Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten ab 1. Jänner monatlich rund 192 Euro pro Monat (bisher 175 Euro), in Stufe 2 bekommt man dann 354 Euro (bisher 322,70), in Stufe 3 ca. 552 Euro (bisher 503), in Stufe 4 etwa 827 Euro (bisher 754), in Stufe 5 dann 1.123,50 Euro (bisher 1.024,20). Für Betroffene in Stufe 6 gibt es künftig 1.569 Euro (bisher 1.430,20) und in Stufe 7 2.061,8 Euro (bisher 1.879,50).

Bonus für pflegende Angehörige wird 2024 weitergeführt

Der Bonus für pflegende Angehörige wird 2024 weitergeführt und beträgt ab 1. Jänner 1.500 Euro - im Gegensatz zu 2023 wird er in voller Höhe für das ganze Jahr ausbezahlt (2023 nur 750 Euro). Voraussetzung für den Bezug ist wie schon 2023, dass man seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen pflegt, mit dem man im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Pflegebedürftige muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 haben. Zudem darf das monatliche Durchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro netto nicht überschreiten. Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen. Eine Valorisierung anhand des gesetzlichen Anpassungsfaktors erfolgt dann mit 1. Jänner 2025.

Gehalts-Bonus für Plfegekräfte

Die Entgelterhöhung ("Gehalts-Bonus") für Pflegekräfte wurde im Rahmen des Finanzausgleichs langfristig abgesichert. Im kommenden Jahr beträgt sie insgesamt 2.460 Euro.

Gleich bleibt die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung - sie wurde 2023 zweimal erhöht, zuletzt auf 800 Euro für zwei selbstständige Betreuungskräfte.

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(APA/Red)

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