Ab 1. Jänner: Klinisch-psychologische Behandlung wird Kassenleistung

Dieses Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) appelliert nun an eine zügige Umsetzung und betont die Notwendigkeit, dass die Sozialversicherung entsprechende Vereinbarungen mit klinischen Psychologen abschließen muss, um die Versorgung zu gewährleisten.
Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung
Beate Wimmer-Puchinger, die Präsidentin des BÖP, äußerte sich positiv über diese Entwicklung. Sie hob hervor, dass es ein wichtiger Schritt sei und dankte den Regierungsparteien für die Anerkennung des hohen Versorgungsbedarfs. Sie wies darauf hin, dass der vom Gesetzgeber beabsichtigte niederschwellige Zugang zur Behandlung nur durch Vereinbarungen mit den klinischen Psychologen realisiert werden kann. Andernfalls, so warnte sie, könnten psychisch belastete Menschen zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Belastungen ausgesetzt sein.
BÖP zeigt sich zuversichtlich
Der BÖP zeigt sich zuversichtlich hinsichtlich der bevorstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern und erwartet, dass bald Gespräche über eine Sachleistungsvereinbarung aufgenommen werden. Dies sei eine Verpflichtung gegenüber den betroffenen Menschen in Österreich. Durch dieses Gesetz wird die klinisch-psychologische Behandlung der Psychotherapie gleichgestellt.
(APA/Red)
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