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Zug-Ausfall oder -Verspätung durch Schnee: Kostenrückerstattung bei ÖBB und Westbahn

Kommt es durch den Schneefall zu Zug-Ausfällen oder -massiven Verspätungen, gibt es bei ÖBB und Westbahn eine Kostenrückerstattung.
Kommt es durch den Schneefall zu Zug-Ausfällen oder -massiven Verspätungen, gibt es bei ÖBB und Westbahn eine Kostenrückerstattung. ©APA (Sujet)
Durch die starken Schneefälle in Österreich kam es am vergangenen Wochenende zu massiven Verspätungen und Ausfällen im Bahnverkehr. Seit heuer haben Bahnreisende in Europa keinen Anspruch mehr auf Entschädigung bei höherer Gewalt wie Unwettern mehr. ÖBB und Westbahn hingegen bestätigen auch weiterhin, wie gewohnt, Rückerstattungen durchzuführen.

Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erklärte gegenüber dem ORF-Radiosender Ö1 am Mittwoch, grundsätzlich bekomme man bei Bahnverspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Als gestrandeter Passagier kann laut Bericht Geld für Hotel oder Taxi zurückgefordert werden, sofern das Bahnunternehmen keine Lösung anbietet.

Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU seit Mitte Juni keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Zu den Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt, zählen etwa extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen und Sabotage oder Terrorismus.

(APA/Red.)

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