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Wien-Terror: Lebenslang für Waffenvermittler nicht rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte bei dem Waffenvermittler in vollem Umfang die vom Erstgericht gefällten Schuldsprüche
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte bei dem Waffenvermittler in vollem Umfang die vom Erstgericht gefällten Schuldsprüche ©APA (Sujet)
Während der Prozess gegen fünf Unterstützer des Wien-Attentäters zu Teilen wiederholt werden muss, ist das im Fall des Mannes, der dem Attentäter die Schusswaffen samt Munition vermittelt hatte, nicht erforderlich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte bei dem Tschetschenen in vollem Umfang die vom Erstgericht gefällten Schuldsprüche. Noch darf der 33-Jährige aber darauf hoffen, dass die über ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe reduziert wird.
Wien-Terror: Prozess muss teils wiederholt werden
Urteile im Wiener Terrorprozess

Der Mann war im vergangenen Februar von Geschworenen am Wiener Landesgericht wegen Beteiligung an mehrfachem Mord und Vergehen nach dem Waffengesetz sowie dem Kriegsmaterialgesetz schuldig erkannt worden. Dafür setzte es die Höchststrafe, obwohl das Gericht davon ausging, dass der Tschetschene weder der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) angehörte noch in die laut Staatsanwaltschaft von den anderen fünf Angeklagten gebildete terroristische Vereinigung eingebunden war.

Beteiligung an Anschlag in Wien: Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen

Dass er sich mit der Vermittlung der vom Attentäter beim Anschlag verwendeten Waffen der Beitragstäterschaft am mehrfachen Mord - bei dem Terror-Akt in der Innenstadt waren vier Passantinnen und Passanten ums Leben gekommen - schuldig gemacht, ist unumstößlich. Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes als unbegründet zurück. Offen ist für den 33-Jährigen nur mehr, ob er tatsächlich eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen muss.

"Die Berufung gegen die Strafhöhe wurde zur Entscheidung dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zugewiesen", teilte OGH-Sprecher Frederick Lendl auf APA-Anfrage mit. Wann sich das OLG damit auseinandersetzen wird, ist noch unklar. Termin gibt es dafür keinen.

(APA/Red.)

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