Erster Gesetzestext in weiblicher Form: ÖVP stimmte zu

Das von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in rein weiblicher Form vorgelegte Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition den Justizausschuss des Nationalrats passiert. Inhaltlich wird damit eine vor allem für Start-Ups gedachte neue Rechtsform geschaffen, die eine Art Hybridmodell aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) darstellt. Ebenfalls beschlossen wurden Verschärfungen des Verbotsgesetzes.
Erster Gesetzestext in weiblicher Form: ÖVP stimmte zu
Der von Zadic und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bereits im Frühling vorgestellte Entwurf sorgte im Sommer für eine kurze Diskussion sowie Kritik von ÖVP und FPÖ. Im Text finden sich durchgehend weibliche Formulierungen (z.B. "Gesellschafterinnenversammlung", "Gründungsgesellschafterinnen", "Geschäftsführerinnen") ohne männliches Pendant. "Unsere Gesetze gelten zwar für Menschen aller Geschlechter gleichermaßen, verfasst wurden sie bislang aber immer nur in rein männlicher Form. Frauen waren stets nur 'mitgemeint'", so Zadic in einer Aussendung. "Wir drehen den Spieß jetzt um." So sollen Gründerinnen und Unternehmerinnen in Österreich sichtbarer gemacht werden.
"Verpackt" ist die neue FlexKapG in einem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz
Inhaltlich baut die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) auf dem GmbH-Gesetz auf, verfügt aber - etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen - über zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher AGs vorbehalten waren. "Verpackt" ist die neue FlexKapG in einem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz. Damit soll unter anderem auch das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden.
Änderungen bei der gesetzlichen Elternschaft
Aufgrund eines Initiativantrags von ÖVP und Grünen beschlossen wurden außerdem Änderungen bei der gesetzlichen Elternschaft: Bei Frauen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, gilt im Falle einer Kindeszeugung die Partnerin künftig auch dann als Elternteil, wenn das Kind nicht durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung gezeugt worden ist - eine entsprechende Einschränkung war vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Für die Reparatur wurde eine Frist bis Ende 2023 gesetzt. Künftig wird die gesetzliche Elternschaft allein an den Umstand geknüpft, dass die Mutter und die andere Person zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben. Unabhängig vom Geschlecht gibt es also eine Automatik der gesetzlichen Elternschaft.
(APA/Red)
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