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Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024: Auszahlung startet am 16.Oktober

Heute startet die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/24.
Heute startet die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/24. ©APA; Canva
Am heutigen Montag startet die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/24. Er wurde von 330 Euro auf 500 Euro erhöht.

Die Ausbezahlung bzw. Überweisung soll über die Vorarlberger Gemeinden abgewickelt werden. Jene Haushalte/Personen, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen weiteren Antrag für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen.

Von 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 beantragen

Bis zu 40.000 Vorarlberger Haushalte können von diesem erhöhten Zuschuss profitieren. Für den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stehen insgesamt 19,6 Millionen Euro zur Verfügung. Er kann von 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Der Einfachheit halber müssen jene knapp 30.000 Haushalte, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, keinen weiteren Antrag für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen. Je nach EDV technischen Möglichkeiten der einzelnen Gemeinden erfolgt für diese Gruppe eine automatisierte Überweisung des Förderbetrages. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in voller Höhe automatisiert.

Die automatische Auszahlung kann aus technischen Gründen einige Zeit dauern.

Was ist neu?

  • Der Heizkostenzuschuss wird von 330 auf 500 Euro erhöht
  • Jene Haushalte, die heuer bereits den Heizkostenzuschuss PLUS bekommen haben, erhalten den Zuschuss automatisch - ohne Antrag
  • Die Einkommensgrenzen wurden leicht nach oben angepasst
  • Auch Haushalte, die die Einkommensgrenzen um bis zu 400 Euro überschreiten, bekommen einen Zuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird dann individuell berechnet und beträgt zwischen 100 und 499 Euro.
  • Eine Antragsstellung ist auf den Gemeindeämtern möglich

Einkommensgrenzen

Zulässiges Netto-Monatseinkommen für den vollen Heizkostenzuschuss:

  • 1-Personen-Haushalt: 1.900 Euro
  • 2-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
  • 3-Personen-Haushalt: 3.250 Euro
  • 4-Personen-Haushalt: 3.650 Euro
  • 5-Personen-Haushalt: 4.100 Euro
  • 6-Personen-Haushalt: 4.500 Euro

Ausschleifregelung

Wer die Einkommensgrenzen um bis zu 400 Euro übersteigt, kann dennoch einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. Dieser wird mit einer Ausschleifregelung berechnet.

Beispiele:

  • Ein 1-Personen-Haushalt mit 2.000 Euro Nettoeinkommen erhält noch 400 Euro.
  • Ein 2-Personen-Haushalt mit 3.000 Euro Nettoeinkommen erhält noch 300 Euro.
  • Ein 4-Personen-Haushalt mit 4.000 Euro Nettoeinkommen erhält noch 150 Euro.
  • Ein 5-Personen-Haushalt mit 4.500 Euro Nettoeinkommen erhält noch 100 Euro.

(VOL.AT)

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