Insgesamt will man damit bis zu 40.000 Haushalte erreichen, damit reiche der "Heiz- und Wohnkostenzuschuss" tief in den Mittelstand hinein, erklärten am Donnerstag Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne).
Man setze auf zielgerichtete Unterstützung gegen die Teuerung und wolle, dass diese "möglichst zeitnah und unkompliziert" bei den Beziehern ankomme, so der Landeshauptmann. Die hohen Energiekosten setzten viele Haushalte unter Druck. Schon bei der Wohnbeihilfe und beim Familienzuschuss habe man darum die Einkommensgrenzen und Beträge erhöht. Mit dem "Heizkostenzuschuss plus", der heuer von März bis Mai abgewickelt wurde und den Haushalten einmalig zum normalen Heizkostenzuschuss weitere 330 Euro brachte, habe man 29.000 Haushalte erreicht. Der Bezieherkreis soll nun noch einmal vergrößert werden, sagte Landesrätin Wiesflecker.
Beantragung am 16. Oktober
Beantragt werden kann der "Heiz- und Wohnkostenzuschuss" von 16. Oktober bis 16. Februar über die Gemeinden, Sozialhilfe-Bezieher bekommen ihn über die Bezirkshauptmannschaften ausbezahlt. Wer den "Heizkostenzuschuss plus" bekam, wird den Zuschuss heuer automatisch erhalten. Die Einkommensgrenzen wurden leicht nach oben angepasst. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze beispielsweise neu bei 1.900 Euro netto monatlich, für einen Haushalt mit vier Personen nun 3.650 Euro.
Neue "Ausschleifregelung"
Neu ist eine "Ausschleifregelung": Liegt das Einkommen bis zu 400 Euro über der jeweiligen Grenze, fällt man nicht einfach um die gesamte Unterstützung um, sondern erhält einen Teil des Zuschusses. Nicht zum Einkommen gezählt werden Familienbeihilfe und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt. Bei Mehrpersonenhaushalten wird keine Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern gemacht, dadurch sollen vor allem Alleinerziehende profitieren.
Was ist neu?
- Der Heizkostenzuschuss wird von 330 auf 500 Euro erhöht
- Jene Haushalte, die heuer bereits den Heizkostenzuschuss PLUS bekommen haben, erhalten den Zuschuss automatisch - ohne Antrag
- Die Einkommensgrenzen wurden leicht nach oben angepasst
- Auch Haushalte, die die Einkommensgrenzen um bis zu 400 Euro überschreiten, bekommen einen Zuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird dann individuell berechnet und beträgt zwischen 100 und 499 Euro.
- Eine Antragsstellung ist auf den Gemeindeämtern möglich
Einkommensgrenzen
Zulässiges Netto-Monatseinkommen für den vollen Heizkostenzuschuss:
- 1-Personen-Haushalt: 1.900 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
- 3-Personen-Haushalt: 3.250 Euro
- 4-Personen-Haushalt: 3.650 Euro
- 5-Personen-Haushalt: 4.100 Euro
- 6-Personen-Haushalt: 4.500 Euro
Ausschleifregelung
Wer die Einkommensgrenzen um bis zu 400 Euro übersteigt, kann dennoch einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. Dieser wird mit einer Ausschleifregelung berechnet.
Beispiele:
- Ein 1-Personen-Haushalt mit 2.000 Euro Nettoeinkommen erhält noch 400 Euro.
- Ein 2-Personen-Haushalt mit 3.000 Euro Nettoeinkommen erhält noch 300 Euro.
- Ein 4-Personen-Haushalt mit 4.000 Euro Nettoeinkommen erhält noch 150 Euro.
- Ein 5-Personen-Haushalt mit 4.500 Euro Nettoeinkommen erhält noch 100 Euro.
(VOL.AT)
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