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Eltern und Großmutter unter Mordanklage: Dreijährige mit Drogen getötet!

©Symbolfoto: AP Photo/Robert F. Bukaty
Tödlicher Cocktail: Eltern und Großmutter unter Anklage für den Tod einer Dreijährigen durch Drogen.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in der Schweiz hat Anklage gegen die Eltern und Großmutter eines dreijährigen Mädchens erhoben, bei dem zum Zeitpunkt des Vorfalls Ecstasy im Blut nachgewiesen wurde.

Tödlicher Cocktail: Eltern sollen Tochter mit Drogen getötet haben

Die Anklage lautet auf Mord bzw. Beihilfe zum Mord. Die Beschuldigten sollen im Mai 2020 in ihrem Haus in Hägglingen (Schweiz) ihre Tochter getötet haben. Die Anklageschrift wurde dem Bezirksgericht Bremgarten vorgelegt.

Am Morgen des 7. Mai 2020 meldeten die Eltern den Tod ihrer Tochter an die Notrufzentrale. Die Einsatzkräfte konnten vor Ort nur noch den Tod des Kindes feststellen. Da die Todesursache nicht sofort ersichtlich war, wurde eine Obduktion angeordnet. Dabei wurde MDMA, auch bekannt als Ecstasy, im Blut des Mädchens gefunden. Als Todesursache wurde Sauerstoffmangel festgestellt.

Harte Strafen gefordert: 18 Jahre Haft und Landesverweis

Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund der Beweise Untersuchungshaft für die Eltern und die Großmutter beantragt. Die Beschuldigten, die aus Deutschland stammen, sind die 31-jährige Mutter, der 33-jährige Vater und die 52-jährige Großmutter. Alle wurden später unter Auflagen aus der Haft entlassen.

Staatsanwaltschaft fordert 18 und 15 Jahre Haft

Das verstorbene Kind litt an einer zerebralen Erkrankung und war wahrscheinlich lebenslang auf intensive Pflege angewiesen. Untersuchungen ergaben, dass die Eltern in den Monaten vor dem Tod des Mädchens versucht hatten, es mit Betäubungsmitteln zu töten. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis für die Eltern sowie fünf Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis für die Großmutter.

Unschuldsvermutung

Weitere Details zum Fall werden während des Hauptverfahrens bekannt gegeben. Die Anklagen sind beim Bezirksgericht Bremgarten anhängig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (VOL.AT)

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