Abgesagter Pauschaltrip: Hoffen auf mehr gerichtliche Unterstützung

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg urteilte, haben nationale Gerichte die Pflicht, Kläger in bestimmten Fällen etwa auf Rechte durch eine EU-Richtlinie aufmerksam zu machen, laut der ihnen unter Umständen Zahlungen zurückerstattet werden müssen (Rechtssache C-83/22).
Gerichte dürfen Reisende bei abgesagten Pauschaltrips besser aufklären
Konkret ging es bei dem Urteil um eine Klage aus Spanien, nachdem eine Pauschalreise nach Asien abgesagt wurde, weil sich das Coronavirus am Zielort verstärkt ausgebreitet hatte.
Das Urteil bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Reisende immer ihr ganzes Geld zurückbekommen, sondern hängt vom Einzelfall und den geltend gemachten Ansprüchen ab. Zudem gibt es Voraussetzungen dafür, dass ein Gericht von Amts wegen - also von sich aus - prüfen muss, ob gegen die sogenannte Pauschalreiserichtlinie verstoßen wurde. Konkret heißt es in einer EuGH-Mitteilung unter anderem: "Das nationale Gericht muss über alle erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügen, um zu prüfen, ob das Rücktrittsrecht von dem betreffenden Reisenden geltend gemacht werden könnte."
(APA/Red)
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