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Bregenzer Gastronom muss "Raucherzelt" wieder entfernen

©Canva (Symbolbild)/Griswold/VOL.AT
Christof Albrecht, der Inhaber der Cuba: Bar in Bregenz, erhielt kürzlich eine offizielle Mitteilung von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die das unerwartete Ende seines "Raucherzeltes" ankündigte.

Laut Herr Albrecht war der Auslöser für diese unerfreuliche Nachricht, eine Beschwerde einer neuen Nachbarin, die sich erst kürzlich in der Nachbarschaft niedergelassen hat. Die Beschwerde betraf das im Obergeschoss errichtete, nicht bewirtete Raucherzelt. Als Reaktion auf die Beschwerde wurde Albrecht nun dazu verpflichtet, das Zelt zu entfernen.

©VOL.AT/Griswold

Anordnung der Berzirkshauptmannschaft Bregenz

In einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurde Christof Albrecht mitgeteilt, dass dieses "Partyzelt" ein Teil der Betriebsanlage ist, welches Auswirkungen auf die Fluchtwegsituation haben kann und durch den Aufenthalt von Rauchern aus der Cuba: Bar in diesem Zelt, die Nachbarn durch Lärm belästigt werden können. Hierfür fand am 31.08.2023 eine Überprüfung durch die BH Bregenz in der Cuba: Bar statt. Für die Änderung im Terrassenbereich sei zudem bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz kein Ansuchen der gewerbebehördlichen genehmigten Betriebsanlage eingebracht worden.

Informationen zum Aufbau des Zeltes:

Das 3x4 Meter lange Zelt wurde auf dem Balkon der Cuba: Bar aufgestellt, hierbei wurden die rechten Steher für mehr Sicherheit am Boden mit Schrauben fixiert. Der Notausgang wurde dabei freigehalten.

Im Innenbereich befand sich eine Theke (welche beschriftet ist mit: "TERRASSE, - No Service -, Bitte leise verhalten"), 2 Stehtische und 3 kleine Hocker, welche den Gästen die Möglichkeit bot, sich für ihre Rauchpause hinzusetzen.

Ausgeschilderte Terrasse: die Gäste wurden darauf hingewiesen, dass auf die Terrasse nicht bewirtet wird und sie sich leise verhalten sollen. ©VOL.AT/Griswold
Notausgang auf der Terrasse ©VOL.AT/Griswold
©VOL.AT/Griswold

Das Raucherzelt, das vielen Gästen eine willkommene Möglichkeit bot, auch bei Schlechtwetter im Freien eine Zigarette zu rauchen, wird heute am 11. September 2023 demontiert.

Heute wurde das "Raucherzelt" auf der Terrasse der Cuba: Bar abgebaut ©Handout/Cuba: Albrecht
Ab sofort ist der Zutritt auf die Terrasse verboten.
©Handout/Cuba: Albrecht

Nachbarn vorne sowie hinten

Herr Albrecht möchte noch dazusagen, dass er den Lärm der durch rauchende Gäste zwangsläufig entsteht, nicht vor der Eingangstüre mitten in der Fußgängerzone haben wollte. Somit entstand 2019 die Idee eines nichtbewirteten Raucherzelt auf der Terrassenfläche im ersten Obergeschoss.

„Bis jetzt war es auch nie ein Problem, bis wir nun wie gesagt hinten eine neue Nachbarin bekommen haben.“ Erklärt Christof Albrecht gegenüber VOL.AT.

Christof Albrecht ©Handout/Cuba: Albrecht

Rauchergesetz in den letzten Jahren

Dieser Schritt wirft jedoch auch einen Blick auf die Entwicklung der Rauchgesetze in der Gastronomie in Österreich. Vor dem Jahr 2009 konnten Gäste in nahezu allen gastronomischen Einrichtungen ungehindert rauchen. Doch ab dem 1. Januar 2009 wurde ein Gesetz eingeführt, das Gastronomen dazu verpflichtete, ihre Räumlichkeiten in Raucher- und Nichtraucherbereiche zu trennen. Viele Gastronomen investierten erhebliche Summen in Umbauten, um dieser Vorschrift gerecht zu werden.

Weitere zehn Jahre später, ab dem 1. November 2019, trat in Österreich ein landesweites Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Diese Veränderungen zwangen Gastronomen dazu, kreative Lösungen zu finden, um ihren rauchenden Gästen weiterhin einen angenehmen Aufenthalt zu bieten.

(VOL.AT)

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