Nach Suizid von Patientin: Prozess gegen Wiener Spitalsarzt

Gerichtssprecher Markus Riedl gab am Freitag auf APA-Anfrage den Verhandlungstermin bekannt. Dem Mediziner droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. Es gilt die Unschuldsvermutung, der Arzt bestreitet die Vorwürfe.
Prozess gegen Wiener Spitalsarzt nach Suizid von Patientin
Polizisten hatten die psychisch kranke Frau Ende Oktober 2021 in ein Wiener Spital gebracht. Die Beamte gingen davon aus, dass bei ihr Hinweise auf eine Selbstgefährdung vorlagen. Die Frau wurde nach dem Unterbringungsgesetz stationär aufgenommen. In der Klinik nahm sich die Frau dann das Leben.
Oberarzt wird angelastet, den Tod der Frau fahrlässig herbeigeführt zu haben
Dem damals diensthabenden Oberarzt wird von der Staatsanwaltschaft Wien angelastet, fahrlässig den Tod der Frau herbeigeführt zu haben. Der Facharzt für Psychiatrie habe trotz einer angenommenen Selbstgefährdung von der erforderlichen engmaschigen Überwachung der Frau sowie ihrer Unterbringung in einem videoüberwachten Zimmer fahrlässigerweise Abstand genommen. Vorgeworfen wird dem Arzt auch, keine "Erhöhung der Medikation" in Betracht gezogen zu haben, wie im der APA vorliegenden Strafantrag festgehalten wird.
Staatsanwaltschaft stützt sich auf Gutachten eines Sachverständigen
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, das im Vorfeld eingeholt wurde und das den Angeklagten belastet. Die Anklagebehörde hat die Beiziehung des Sachverständigen zur Hauptverhandlung beantragt.
Hilfe bei Suizidgedanken
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
(APA/Red)
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