Kärntner Wolfsverordnung: Wiener Tierschutzverein bringt Beschwerde ein

Bei der Wolfsverordnung in Kärnten wird das fehlende Mitspracherecht anerkannter Umweltorganisationen kritisiert. Dabei beruft man sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Juni, dass Umweltschutz-NGOs bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen, hieß es vom "Verein gegen Tierfabriken" (VGT).
Wolfsverordnung: Wiener Tierschutzverein kritisiert "rechtswidrige Verordnungen"
Wie VGT-Obmann Martin Balluch in einer Aussendung sagte, würden "rechtswidrige Verordnungen statt Bescheide" erlassen, weil "gegen Letztere eine Bescheidbeschwerde möglich wäre". Dieses Vorgehen sei aber gesetzwidrig, habe der VwGH zur Fischotterverordnung festgestellt - Umweltorganisationen müssten bei unionsrechtskonformer Gesetzesanwendung "auch im Verordnungsverfahren Zugang zu Gerichten" haben.
VGT fordert auch Konsequenzen für Kärntens LH-Stellvertreter
Für Balluch sei der Ausgang bereits im Vorhinein klar: "Der Verwaltungsgerichtshof wird sich ja nicht selbst widersprechen." Wenig schmeichelhafte Worte hat er für den zuständigen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) übrig: "Es wird Zeit, dass die Staatsanwaltschaft diesen Rambo stoppt und vor ein Strafgericht bringt. Er hat schon genug Schaden angerichtet." Balluch forderte persönliche Konsequenzen für Gruber.
Kärnten erleichterte als erstes Bundesland Jagd auf Wölfe
Kärnten war das erste Bundesland, das Anfang 2022 eine eigene Verordnung verabschiedete, die die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern sollte. Darin werden "Schadwölfe", die auf Almen Tiere reißen, und "Risikowölfe", die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, definiert. Dutzende Male hatte es seither mit Hilfe der Verordnung "Ausnahmen von den Schonvorschriften" gegeben, sechs Wölfe wurden in Kärnten bis Mitte Juli 2023 getötet.
(APA/Red)
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