Antike Amphoren beim Schnorcheln eingepackt: Kärntner droht Verfahren

Der Mann hatte aus einem Griechenland-Urlaub 2019 Bruchstücke von acht antiken Amphoren mit nach Hause gebracht. Seine Kinder hätten diese beim Schnorcheln gefunden, sagt der Villacher. Gegen ihn läuft nun ein griechisches Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern, berichtete die Landespolizeidirektion Kärnten am Dienstag. Der Strafrahmen dafür: Zehn Jahre Haft.
Schnorchelfund eingepackt: Kärntner droht griechisches Strafverfahren
Er habe die Amphoren-Bruchstücke für wertlose Souvenirs gehalten, sagte der Villacher aus. Später sei ihm bewusst geworden, dass es sich um wertvolle Artefakte handeln könnte, deshalb habe er sie von archäologischen Fachleuten schätzen lassen wollen. Die griechischen Behörden erlangten Kenntnis von der Sache und leiteten ein Strafverfahren ein.
Kriminalreferat brachte Amphoren-Bruchstücke zur griechischen Botschaft
Über ein Rechtshilfeverfahren wurde eine Sicherstellung angeordnet. Sorgfältig verpackt brachten Beamte des Villacher Kriminalreferats die Bruchstücke nach Wien zur griechischen Botschaft und übergaben sie an Konsulin Elina Kyriakopoulou. "Wir werden immer wieder mit Ermittlungen für ausländische Gerichte beauftragt. In diesem Fall war es eine besondere Herausforderung, da es sich um Gegenstände mit besonderem kulturellem Wert für das Land handelte", so Chefinspektor Walter Niedermüller.
Archäologische Kulturgüter in seien in jedem Land streng geschützt
Anita Gach vom Bundeskriminalamt warnt vor derartigen Urlaubsmitbringseln: "Archäologische Kulturgüter, vereinfacht gesagt, antike Objekte, die sich im Boden oder unter Wasser befinden, sind in jedem Land streng geschützt." Auch wenn es sich bloß um Scherben oder Steine handle, seien Urlaube gut beraten, diese Gegenstände gar nicht erst anzufassen. "Archäologische Objekte sind Zeugnisse antiker Kulturen, die Fachleute an ihrem originalen Fundort 'lesen' können und die Erkenntnisse über vergangene Kulturen bergen. In den Mittelmeerländern drohen Freiheitsstrafen, wenn man mit einem frisch ausgegrabenen, aus dem Meer getauchten oder auch nur 'gefundenen' antiken Gegenstand erwischt wird."
(APA/Red)
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