EU-Richtlinie verlangt nach Schutzraum für Wolf & Co.

Der Erhalt der Umwelt ist im EU-Vertrag unter Art. 174 als klares Ziel der Staatengemeinschaft definiert, darauf aufbauend wurde 1992 die EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen beschlossen.
EU-Richtlinie verlangt nach Schutzraum für Bär & Co. in Österreich
Die Umsetzung der Richtlinie in die Realität verlief in vielen EU-Staaten sehr schleppend. In Österreich, seit 1995 EU-Mitglied, sollte die Einbettung in nationales Recht durch die Jagd- bzw. die Naturschutzgesetze der Bundesländer realisiert werden. Und sie legt auch den Schutzstatus der Spezies Wolf fest. So verweist etwa das österreichische Zentrum Bär Luchs Wolf auf die FHH-Richtlinie, die auf EU-Ebene die Berner Konvention verwirklicht, die wiederum 1979 beschlossen wurde.
Schutz im Sinne der Richtlinie ist Verbot der absichtlichen Tötung
"Der Schutz im Sinne der FFH-Richtlinie bedeutet neben einem Verbot der absichtlichen Tötung, dass auch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht beschädigt oder zerstört werden", heißt auf dem Portal. Tiere dürfen demnach nur in Ausnahmefällen abgeschossen werden, etwa wenn besonders aggressive Exemplare dem Menschen zu nahe kommen. Mit zunehmenden Wolfsrissen sprachen sich zuletzt mehrere Landwirtschaftminister, darunter auch Österreichs Ressortvertreter Norbert Totschnig (ÖVP), für eine Reform der Richtlinie aus, für eine solche bedarf es jedoch der Zustimmung aller 27 EU-Staaten - und zuständig dafür sind die Umweltminister und Umweltministerinnen.
Schutzgebiete für Bär, Wolf und Luchs vorgeschrieben
Nachdem Bär, Wolf und Luchs als "prioritäre Art" gelten, müssen für sie auch Schutzgebiete eingerichtet werden, sogenannte "Natura-2000"-Gebiete. Diese Gebiete sollen eben jene rund 2.000 Arten und 230 Lebensraumtypen schützen, die in der Habitat-Richtlinie wie auch in der ergänzenden Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 2009 aufgeführt sind. Lebensräume sind dabei unter anderem Moore, Gewässer oder Wälder mit etwas sperrigen Bezeichnungen wie der "mitteleuropäische subalpine Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius". Österreich hat laut Umweltbundesamt Anteil an zwei biogeografischen Regionen (alpine und kontinentale), 74 Lebensraumtypen und 209 Arten von europäischer Bedeutung nach FFH-Richtlinie kommen vor.
Richtlinie wurde vor über 30 jahren festgelegt
Die vor über 30 Jahren festgelegte Richtlinie sorgte in der Realität jedoch von Anfang an für lange Wartezeiten bei der Umsetzung. 1997 monierte etwa der WWF, dass die österreichischen Landesregierungen beim Pflanzenschutz keine Ernsthaftigkeit an den Tag legen würden. Sie hätten, anstatt eine vollständige Liste aller schützenswerter Gebiete zu erarbeiten, nur die bereits bestehenden Schutzgebiete nach Brüssel gemeldet.
Ein Vierteljahrhundert danach, 2023, bilanzierte die Umweltschutzorganisation, dass über 80 Prozent der FFH-geschützten Arten und Lebensraumtypen in keinem guten Zustand wären. Zwei Jahr davor kündigte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich an, unter anderem wegen den Isel-Kraftwerksprojekten in Osttirol wie auch wegen möglicher Verstöße gegen die FFH-Richtlinie in Naturschutzgebieten in weiteren Bundesländern.
Österreich zeigt wenig Initiative bei richtlinienkonformen Umsetzung
Österreich ist jedoch hier keine Ausnahme, viele der EU-Staaten zeigten nur wenig Initiative bei der richtlinienkonformen Umsetzung. Und was die vorgeschriebene Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht betrifft, so dauerte es am Beispiel Steiermark bis ins Jahr 2000, ehe die FFH-Richtlinie (und die Vogelschutzrichtlinie) überhaupt erst in die Landesgesetze übernommen wurde. 2022 hieß es vom Umweltdachverband (UWD), dass die Umsetzung der FFH-Richtlinie im Salzburger Naturschutz- und Nationalparkgesetz noch offen sei. In Zukunft soll jedenfalls das EU-Renaturierungsgesetz als nächster Rechtsakt der Staatenunion die biologische Vielfalt zu schützen helfen.
(APA/Red)
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