AA

Nach Kettenhund-Skandal: Weitere Fälle aufgedeckt

Im Rheintal hat der Verein gegen Tierfabriken (VGT) gerade drei Fälle katastrophaler und tierschutzwidriger Hundehaltung aufgedeckt. Doch nicht nur das: Wie Tierschützerin Sandy P. Peng WANN & WO exklusivverriet, wurden auch ein Pony und ein Pferd völlig verwahrlost gehalten.

Ein paar wenige Quadratmeter sind offenbar ihr ganzer Lebens- und Bewegungsraum, der Boden ist verdreckt, es gibt keine weiche Liegefläche und selbst das Wasser im Trog ist gefroren: Diesen Fall katastrophaler Haltung eines Pferdes und eines Ponys haben die Tierschützer vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) gerade im Lustenauer Ried aufgedeckt. Erst zwei Tage zuvor hatten die Fälle dreier verwahrloster Hunde in Dornbirn, Lustenau und Lauterach die Bevölkerung schockiert.

In diesem kleinen Verschlag müssen Pferd und Pony leben. Fotos: VGT.at

„Wir wurden nicht nur im Fall der Hunde alarmiert, sondern sind außerdem noch auf den Fall eines Pferdes und eines Ponys im Lustenauer Ried aufmerksam gemacht worden“, verrät Tierschützerin Sandy P. Peng WANN & WO exklusiv. Die beiden Tiere würden den InformantInnen zufolge den ganzen Tag in einem für sie viel zu kleinen, eingezäunten Bereich verbringen müssen – ohne den für Pferde so wichtigen Auslauf und die nötige Bewegung.

Das Wasser im Trog ist gefroren, die Tiere scheinen nichts zu trinken zu haben.

„Und als wäre das nicht schon schlimm genug, sind auch dort die Haltungsbedingungen alles andere als in Ordnung“, führt Sandy weiter aus: „Das Wasser für die Tiere ist im Trog gefroren. Sie haben also kein frisches Wasser zum Trinken. Außerdem gibt es keine vorgeschriebene weiche Einstreu, sowohl Pferd als auch Pony haben keine artgerechte Liegefläche.“ Die Behörden wurden alarmiert, gegen die HalterInnen erstatteten die Tierschützer Anzeige.

Schockierende Zustände

Erst kurz zuvor war über den Fall von drei Hunden berichtet worden: Sie sind angekettet, haben nur einen winzigen Bewegungsradius, müssen allein ohne warmen Rückzugsort in verwahrlosten Verschlägen hausen. Diese schockierenden Haltungsbedingungen betreffen nicht etwa Straßenhunde aus dafür berüchtigten Ländern wie Rumänien oder Bulgarien. Sondern drei Tiere mitten in Vorarlberg, in Dornbirn, Lustenau und Lauterach.

Dieser Hund muss auf minimalem Raum leben. Futter- und Wasserschüssel sind total verdreckt.

„Diese Haustiere werden als Wachhunde gehalten. Sie leben in unterschiedlichen Situationen, keine ist tiergerecht und alle sind illegal“, kritisiert die Vorarlberger Tierschützerin Sandy P. Peng scharf. „Einer hängt an einer Kette, ist gleichzeitig total zutraulich und liebesbedüftig. Die Anbindehaltung von Hunden ist in Österreich eindeutig verboten!“

Der zweite Hund, der bei einem Rinderstall lebt, dürfe zwar untertags im Freien sein, der Sozialkontakt scheine aber sehr begrenzt – ein Unding für Tiere, die rein von ihrer Art her ein ausgeprägtes Sozialempfinden haben und die Nähe zum Menschen brauchen. Die Futter- und Wasserschüsseln sind, wie auf dem Foto erkennbar, komplett verdreckt. „Außerdem muss er die Nacht in Eiseskälte in einem offenen Schuppen verbringen. Es gibt keine witterungsgeschützte Hütte, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur eine kleine Decke soll als Unterlage dienen“, berichtet Sandy. „Traurig, wie dieser Hund die Nacht einsam auf etwa drei Quadratmetern inmitten von Gerümpel verbringen muss. Das Tier wirkt regelrecht
verzweifelt.“

„Es muss dringend gehandelt werden!“

Der dritte Hund müsse ein besonders hartes Schicksal durchleiden, schildert die Tierschützerin: „Untertags hängt er mittels eines kurzen Seils an der Abschleppvorrichtung eines alten Autos, dessen offener Kofferraum sein einziger Rückzugsort ist. Die Nacht muss er hinter einem Vorhängeschloss in einem kleinen Verschlag verbringen, Auslauf gibt es dann nicht. Das ist ganz klar ebenfalls gesetzeswidrig. Hier muss dringend gehandelt werden!“

Dieser Hund ist an einem Auto angeleint, der Kofferraum ist sein einziger Rückzugsort.

Auch wenn aufmerksame TierfreundInnen dem VGT die Zustände gemeldet haben, gehen die Tierschützer hart mit der Gesellschaft ins Gericht. Schließlich hätten die beschriebenen Zustände schon lange vor aller Augen geherrscht.

Tierschützerin Sandy P. Peng

„Die Haltung von Hunden an der Kette oder Seilen ist in Österreich strikt verboten“, stellt Sandy klar. „Für die Haltung von Hunden in Zwingern gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich ist der Platz für Hunde beim Menschen, das heißt sie müssen aus Sicht des Tierschutzes im menschlichen Wohnbereich übernachten können.“ Eine Mindestanforderung, die im Fall der drei Hunde aus Dornbirn, Lustenau und Lauterach eindeutig nicht erfüllt ist.

>> Jetzt das ganze WANN & WO online lesen <<

(WANN & WO)

Wann_Und_Wo
  • VOL.AT
  • Wann & Wo
  • Nach Kettenhund-Skandal: Weitere Fälle aufgedeckt