Richtigstellung Silvesterfeuerwerk Stadt Bludenz

Richtig ist, dass es ein österreichweites Feuerwerksverbot gibt, doch geben die Details sowie ein pdf der Stadt Bludenz die Richtung vor. Hier die Kurzfassung der offiziellen Auslegung der Stadt Bludenz:
Abfeuern von Knallkörpern, Raketen und Böllerschüssen: Das Pyrotechnikgesetz BGBI.I Nr. 131/2009 (Pyro TG 2010) regelt unter anderem den Besitz und die Verwendung von Feuerwerkskörpern. Diese werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit einschließlich des Lärmpegels in vier Kategorien eingeteilt und unterliegen folgenden Beschränkungen:
Verbot zum Schutz lärmempfindlicher Zonen: Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten verboten (§ 38 Abs. 2 Pyrotechnikgesetz 2010).
Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet: Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten (§ 38 Abs 1 Pyrotechnikgesetz 2010).
Ausnahmen: Ausnahmeverordnung des Bürgermeisters für bestimmte Teile des Ortsgebietes (schriftliches Ansuchen an das Amt der Stadt Bludenz) Verwendung erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs 4 oder § 32 Abs 4 zulässigen Mitverwendung.
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