Externe Beratungsaufträge von beträchtlichem Volumen ohne schriftliche Vereinbarung und ohne klare Richtlinien von Verantwortlichen im Land nur mündlich vergeben: Nicht nur bei der verzweifelten Suche nach einer Nachfolgelösung für den geschlossenen Schlachthof Dornbirn wurde offenbar so gehandelt. Aber bei diesem ganz besonders.
"Bei diesem Projekt war natürlich ein Missstand zu auszumachen", betont die Präsidentin des Landesrechnungshofs Brigitte Eggler-Bargehr in der Sendung Vorarlberg LIVE. Als "mildernd" lässt sie in diesem Fall den großen Druck gelten, unter dem die Verantwortlichen standen. "Und dann gab es da auf einmal den Lichtblick in Form eines Experten. Da hat man dann nicht mehr über ein konkretes Angebot und die Kosten gesprochen", analysiert Eggler-Bargehr das Paradebeispiel für eine falsch angelegte Auftragsvergabe für eine Beratungsleistung.
Externe Beratung gut, wenn...
Die Präsidentin des Landesrechnungshof räumte ein, dass "ich doch erstaunt war, über die Fülle an Mängel und deren wiederkehrendes Vorkommen."
Grundsätzlich würden externe Beratungsleistungen durchaus Sinn machen und seien gerechtfertigt. "Wenn bestimmte Projekt nicht von der Landesverwaltung durchgeführt werden können und es Experten braucht." Natürlich müsse man sich vorher immer konkrete Fragen stellen. "Gibt es einen Bedarf an externer Beratung? Haben die Leistungen den erwarteten Nutzen gebraucht? War die Vergabe entsprechend der notwendigen Richtlinien?
Eggler-Bargehr begrüßt die Tatsache, dass das Land nun klare Richtlinien für die Vergabe von Beratungsaufträge erlassen habe und wünscht sich künftig mehr Ressourcen für den Rechnungshof.
Die ganze Sendung zum Nachsehen:
(VN/VOL.AT)
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