"Abmahnschreiben nicht ignorieren"
Zahlreiche Mahnschreiben eines Rechtsanwaltes in Bezug auf Google Fonts sorgen aktuell für Unsicherheit bei vielen Betrieben. Auch nach der jüngsten Ankündigung, keine weiteren Abmahnungen mehr zu verschicken, besteht Ärger bei jenen, die schon solche Schreiben erhalten haben. Darüber spricht Rechtsanwalt Christian Wirthensohn mit Chefreporter Pascal Pletsch am Donnerstag bei "Vorarlberg LIVE".
Was Betroffene jetzt tun können
Ein österreichischer Anwalt hat im Namen einer Mandantin tausende Betreiber von Websites abgemahnt, da sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen haben sollen und jeweils 190 Euro verlangt. Der Vorwurf: Durch die Verwendung von Google-Schriften würden die IP-Adressen der Besucher der Websites an Google weitergeleitet. Auch Unternehmen in Vorarlberg haben eine Abmahnung bekommen. Rechtsanwalt Christian Wirthensohn sprach bei Vorarlberg LIVE darüber, wie Unternehmen darauf reagieren sollen.
Auskuntsbegehren erhalten - Das kann man tun
"Richtig ist, dass Betroffene das Schreiben nicht ignorieren. In der Abmahnung ist ein Auskunftsbegehren enthalten", erklärte der Datenschutzexperte. Die Unternehmen sollen rückmelden, dass man gerne Auskunft erteile, aber gleichzeitig um genauere Angaben bitten, wann und wie oft diese Person auf der Website war." Denn in diesem Schreiben gibt es keine exakten Angaben zu dem Besuch der Internetseite."
Juristisch noch ungeklärt sei, ob die geforderten 190 Euro bezahlt werden müssen. "Meiner Meinung nach ist das deutsche Urteil nicht so einschlägig", meinte Wirthensohn. Was der Spezialist für Datenschutz den betroffenen Seitenbetreibern empfiehlt, ist die dynamische Einbindung der Google-Fonts durch eine statische zu ersetzen.
Die ganze Sendung vom Donnerstag
Die Sendung "Vorarlberg LIVE" ist eine Kooperation von VOL.AT, VN.at, Ländle TV und VOL.AT TV und wird von Montag bis Freitag, ab 17 Uhr, ausgestrahlt. Mehr dazu gibt's hier.
(VOL.AT/VN)
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