Angesichts der Teuerung werden auch Mieten für viele Menschen zu einer immer größeren finanziellen Belastung. Die Preisklausel im Mietrecht sei in Vorarlberg für viele Mietverhältnisse nicht anwendbar, wie AK-Experte Markus Unterhofer in "Vorarlberg LIVE" erklärt. Grund dafür sei, dass im Ländle viele Wohnungen privat vermietet werden.
Das bedeute auch, dass viele Mieter nicht preisgeschützt seien. In den Verträgen befinde sich oftmals auch eine Wertsicherungsklausel, die Miete darf damit an die Inflation angepasst werden.
Ein Mieter sei dazu verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen und am Ende des Mietverhältnisses diese geräumt an den Vermieter zurückzugeben. Es sollte außerdem sichergestellt werden, dass die Wohnung nicht schuldhaft übergebührlich abgenutzt werde, ansonsten würde der Mieter schadenersatzpflichtig.
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(VN/VOL.AT)
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