Ende der Begutachtung der StVO-Novelle für Radfahrer und Fußgänger
Zukünftig soll beim Radverkehr unter anderem Rechtsabbiegen bei Rot oder Nebeneinanderfahren möglich sein, fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an Öffi-Haltestellen sind weitere Neuerungen.
Mit den StVO-Neuerungen werden Einbahnen weitgehender benutzbar
Im Zuge der StVO-Neuerungen werde es beim Radfahren in Zukunft auch möglich sein, die Einbahnen weitergehender zu nutzen, wenn diese ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit sind und maximal Tempo 30 gilt. Die jeweilige Behörde muss sie dann verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern, außer sie begründet, dass die Sicherheit nicht gegeben ist.
Beitrag zur Verkehrswende soll geschaffen werden
Mit den Änderungen soll auch ein Beitrag zur Verkehrswende geschafft werden, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bei der Präsentation der Novelle Ende April. In einer ersten Reaktion des ÖAMTC kritisierte dieser die geplante Roteinbiege-Regel per Grünpfeil für Radfahrer: "Laut Statistik ereignet sich die Hälfte aller Unfälle mit Radfahrenden an Kreuzungen", lautete das Argument.
KFV und AUVA äußerten sich zu der neuen Regel
Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) trat in seiner Stellungnahme dafür ein, dass diese Regel aus Sicherheitsgründen nur auf Basis von noch festzulegenden Einsatzkriterien erfolgen sollte, inklusives eines vorherigen Testbetriebs an ausgewählten Kreuzungen. Auch die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) äußerte Bedenken bei mehreren der geplanten Änderungen, unter anderem sei auch das Nebeneinanderfahren Radfahrender im gemischten Verkehr als kritisch zu betrachten, Überholvorgänge unter Einhaltung des Mindestabstands seien so fast unmöglich.
(APA/Red)
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