Wirecard: OLG sieht Handelsgericht Wien für Aktionärs-Klage zuständig

Das schrieb die "Presse" am Donnerstag. Österreichische Gerichte sind unter bestimmten Bedingungen für Anlegerklagen gegen den im Zuge eines Betrugsskandals in die Pleite geschlitterten deutschen Zahlungsdienstleister Wirecard zuständig.
Handelsgericht Wien mit Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen
Das Handelsgericht hatte die Zuständigkeit für die Klage gegen EY noch verneint, das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz trug ihm laut dem Medienbericht jedoch die Fortsetzung des Verfahrens auf. Der Beschluss stützt sich demnach auf Unionsrecht, konkret auf Art. 8 Nr. 1 der EuGVVO (Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung in Zivil-und Handelssachen) sowie entsprechende Judikatur des OGH und des EuGH.
Nach dieser wichtigen Zuständigkeitsentscheidung könne nun "die inhaltliche Aufarbeitung der angezogenen Haftungsgründe starten", sagte Rechtsanwalt Eric Breiteneder, der den Kläger vertreten hat, zur "Presse". EY habe sich - als ehemalige Abschlussprüferin der Wirecard AG - damit auch außerhalb Deutschlands den Klagen von Geschädigten zu stellen. "Wir erwarten uns dadurch für unsere Mandanten eine raschere Klärung der Haftung für die falsche Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes insbesondere für den Jahresabschluss 2018, als das vor deutschen Gerichten möglich wäre", wird Breiteneder zitiert.
Weitere Klagen gegen Wirecard in Österreich in Vorberietung
Breiteneder will eine Reihe weiterer Klagen in Österreich vorbereiten. Auf seiner Website www.wirecardclaims.com seien bereits rund 2.100 private, aber auch große institutionelle Investorinnen und Investoren registriert, das gesamte Schadensvolumen übersteige demnach 100 Mio. Euro.
(APA/Red)
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