Fast jeder dritte Antrag für Saisonstarthilfe abgelehnt

"3 von 10 Anträgen wurden abgelehnt", sagte Walter Veit, Präsident der Hoteliervereinigung, in der Mitteilung. Grund dafür sei die Definition von Saisonbetrieben in den Richtlinien zur Saisonstarthilfe. Diese sei deutlich enger gefasst als die Definition im Arbeitszeitgesetz.
Fast jeder dritte Antrag für Saisonstarthilfe abgelehnt
Nach ersterer Definition können Unternehmen die Saisonstarthilfe beanspruchen, wenn sie länger als drei Monate im Jahr geschlossen haben oder der Beschäftigtenstand mindestens drei Monate lang höher oder niedriger ist als im Jahresdurchschnitt. 29 Prozent der befragten Unternehmen in einer ÖHV-Umfrage erfüllten diese Voraussetzungen nicht.
"Erst große Versprechungen machen, dann die Regeln ändern"
"Erst große Versprechungen machen und im Nachhinein die Spielregeln ändern: Das geht in Richtung Vorspiegelung falscher Tatsachen", so Veit in der Aussendung. Die abgelehnten Antragsteller hätten sich an der Definition im Arbeitszeitgesetz orientiert. Dieses definiert Betriebe als Saisonbetriebe, die "aufgrund des Jahreszeitenwechsels nur zu bestimmten Zeiten im Jahr offen haben und die übrigen Zeiten geschlossen halten, oder höchstens ein- oder zweimal im Jahr eine gegenüber den übrigen Zeiten deutlich verstärkte Geschäftstätigkeit entfalten, wodurch eine zusätzliche Personalaufnahme notwendig ist".
ÖHV fordert eine "rasche Reparatur und eine Entschuldigung"
Nun fordert die ÖHV eine "rasche Reparatur und eine Entschuldigung" für die betroffenen Betriebe. Es gehe um zahlreiche Arbeitsplätze und die damit verbundenen Kosten je Betrieb seien in Summe existenzbedrohend. "Das steckt man in normalen Zeiten nicht leicht weg. Nach 2 Jahren Pandemie schmerzt das umso mehr", sagte Veit in der Aussendung.
Das Arbeitsministerium erklärte Donnerstagnachmittag unter Berufung auf AMS-Zahlen gegenüber der APA, dass die Quote der abgelehnten Anträge unter 10 Prozent liege. Teilweise sei versucht worden, für pensionierte Mitarbeiter oder Familienmitglieder Saisonstarthilfe zu bekommen, so der Sprecher. Die Aufstockung des Budget von 60 auf 90 Mio. Euro wurde heute im Sozialausschuss beschlossen.
Die Saisonstarthilfe ist eine Fördermaßnahme, bei der Saisonbetriebe 65 Prozent des Bruttogehalts für Neuanstellungen vom AMS refundiert bekommen. Sie gilt für Arbeitsaufnahmen zwischen dem 3. November bis zum 17. Dezember 2021 für alle von Schließungen betroffenen Saisonbetriebe in Österreich.
(APA/Red)
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