Omikron-Verdachtsfälle können sich früher freitesten

Am Sonntag hat das Gesundheitsministerien neue Regeln für Kontaktpersonen bei Omikron-Verdachtsfällen bekanntgegeben. Wesentlichste Änderung: Ein Freitesten ist nun bereits am fünften Tag der Quarantäne möglich. Ansonsten beträgt die Quarantänedauer zehn Tage.
Bei Omikron-Verdachtsfällen nun doch früheres Freitesten möglich
Begründet wird dies damit, dass es derzeit keine Evidenz für eine verlängerte Inkubationszeit der Omikron-Variante im Vergleich zu Delta gibt. Daher sei die Freitestung am Tag 5 ebenso wie bei der Delta-Variante gerechtfertigt.
Erste Studien würden zeigen, dass auch Geimpfte/Genesene von Omikron infiziert werden können. Deswegen sei eine Herabstufung von Geimpften/Genesenen bei Omikron-Verdacht auf Kontaktperson der Kategorie 2 nach wie vor nicht gerechtfertigt.
(APA/Red)
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