Wer weder geimpft noch genesen ist, wird ab Montag von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Das heißt, man kann etwa zu Konzerten, ins Kino, zum Friseur oder ins Gasthaus nur noch, wenn man einen 2G-Nachweis vorweist.

Maskenpflicht wird nachjustiert
Neben den 2G-Regeln wird auch bei der Maskenpflicht nachjustiert. Wie in Wien schon seit Wochen üblich wird im Handel nur noch FFP2- oder höher Standard anerkannt.

Am Arbeitsplatz hat man auf weitergehende Maßnahmen verzichtet. Schon länger war klar, dass dort 3G ab Mitte November Vorschrift ist. Daran wird auch nichts geändert, es sei denn Bundesländer wie Wien oder Oberösterreich bestehen auf einem PCR-Test. Das heißt, in weniger strengen Ländern kann auch mit einem mäßig verlässlichen Antigentest seiner Beschäftigung nachgehen. Schallenberg begründete die Unterscheidung zu sonstigen Lebensbereichen damit, dass das eine Freizeit und das andere Verdienen des Lebensunterhalts sei.
Kogler schließt neuerliche Lockdowns nicht aus
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(APA)
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