Die COVID-19-bedingten Einschränkungen beim Betreten von öffentlichen Orten und insbesondere von Gastronomiebetrieben haben zusammen mit der Sperrstundenregelung für die Feldkircher Gastwirte und Unternehmen Erschwernisse in großem Ausmaß mit sich gebracht. Die Stadt Feldkirch unterstützt nun diese Betriebe und ermöglicht es, vielschichtig und flexibel auf die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden einzugehen.
Auf Basis des Veranstaltungsgesetzes hat das Stadtmarketing für die Zeit von 6. April bis 31. Oktober eine «Förderveranstaltung für Feldkircher Unternehmen» beantragt. Mit Erteilung der allgemeinen Bewilligung sind nun beispielsweise das Aufstellen von Werbe- und Verkaufseinrichtungen sowie die Errichtung von Warte- und Sitzgelegenheiten möglich. Weiters können auch zusätzliche Tische und Stühle im Bereich eines Geschäftslokals aufgestellt und benutzt werden.
Unbürokratische Unterstützung
Diese Form der Unterstützung von Seiten der Stadt soll es den Gewerbetreibenden ermöglichen, das Beste aus der derzeitigen Situation zu machen. „Im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen wir die Gastronomen und Gewerbetreibenden so unkompliziert wie möglich“, so der zuständige Wirtschafts- und Tourismusstadtrat Benedikt König. „Durch diese Förderveranstaltung ermöglichen wir es den Gewerbetreibenden zum Beispiel, ihre Gastgärten zu vergrößern oder mehr Tische aufzustellen. Eine Modeboutique etwa könnte auch einen Laufsteg errichten und ihn zur Präsentation der Mode nutzen“, so König.
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