Wien erhöht Corona-Strafen: 500 Euro als Maximum

Mit Kundmachung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde auch die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung durch die Polizei neu geregelt und auf 90 Euro angehoben.
Waren in der "vorigen" Verordnung bisher 25 Euro (MNS-Verstoß) und 50 Euro (kein Abstandhalten) als Strafbeträge bei Organmandaten vorgesehen, so gilt nunmehr jeweils der Betrag von 90 Euro. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 8. Februar.
Strafen im Verwaltungsstrafverfahren bis zu 500 Euro
Mit der Erhöhung der Organmandate auf 90 Euro, zieht auch die Wiener Verwaltungsstrafbehörde ihre Richtsätze nach:
Die Stadt Wien gibt bekannt, dass für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes eine Strafe von 120 Euro und für die Verletzung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) eine Strafe von 120 Euro mit Strafverfügung eingehoben werden. Der gesetzliche Maximalstrafrahmen für die Delikte - kein Abstandhalten und Nicht-Tragen von MNS - beträgt im Verwaltungsstrafverfahren 500 Euro.
Eine Verletzung der Ausgangssperre wird weiterhin mit mindestens 150 Euro Strafe geahndet - hierzu gibt es keine Organstrafverfügung. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 20.00 bis 06.00 Uhr.
Strafen auch für Jugendliche (14-18)
Bei einem Strafbetrag von 120 Euro für Erwachsene können Jugendliche somit nach einer Anzeige mit einem Strafsatz von 60 Euro rechnen. Bei einer Verletzung der Ausgangssperre bleibt bei Jugendlichen der bisherige Strafsatz von 75 Euro aufrecht.
(APA/red)
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