Keine Rückholung von Ex-IS-Anhängerinnen und Kindern

Im Fall der Salzburgerin Maria G., deren Eltern sich um die Rückholung der Frau und ihrer beiden Kleinkinder bemühen, hat sich nichts getan. Der Anwalt der Familie sprach gegenüber der APA von "blankem Hohn".
Nachdem bereits vor einem Jahr die österreichische Staatsbürgerschaft der Kinder mithilfe eines DNA-Tests festgestellt wurde, wird der Fall von den österreichischen Behörden weiter geprüft. "Es fehlt am politischen Willen, das Notwendige zu tun und sie das rauszuholen", kritisierte der Anwalt Johann Eder. Die mittlerweile 24-jährige Salzburgerin war 2014 als damals 17-Jährige nach ihrer Konversion zum Islam nach Syrien ausgereist, um sich dem "Islamischen Staat" (IS) anzuschließen. Seit mehr als einem Jahr lebt sie in Gefangenenlagern in Nordsyrien.
Kinder "ernährt und am Leben gehalten"
Der jungen Frau und ihren beiden Kindern gehe es "den Umständen entsprechend schlecht", sagte Eder. Sie sei mittlerweile vom kurdischen Gefangenenlager al-Hol in ein anderes Lager verlegt worden. Dort sei die Basisversorgung und Sicherheit gewährt. So würden die drei abgeschottet von ehemaligen IS-Kämpfern, die sich nach wie vor zur Terrormiliz bekennen würden. Aber es gebe strikte Restriktionen bezüglich der Kontaktmöglichkeiten. "Die Kinder werden ernährt und am Leben gehalten, aber nicht mehr", so der Anwalt.
"Es ist blanker Hohn, dass jemand, der per internationalem Haftbefehl gesucht wird und alles dafür tut, sich dem Verfahren zu stellen, von dem Land, das den Haftbefehl ausgestellt wurde, nicht aufgenommen wird und die Lebenszeit der Kinder damit vergeudet wird", kritisierte Eder.
Ein Dutzend Personen betroffen
Während die beiden Waisenkinder der mutmaßlich in Syrien ums Leben gekommenen Sabina S. im Oktober 2019 nach Österreich geholt wurden, tut sich Österreich mit der Rückholung von Erwachsenen offensichtlich schwerer. Aus dem Außenministerium hieß es zum Fall Maria G. auf Anfrage: "Die Rückholung von Erwachsenen bedarf einer Einzelfallprüfung in Abstimmung mit den zuständigen österreichischen Stellen. Dabei ist eine Abwägung zu treffen zwischen dem Recht auf Schutz der Betroffenen einerseits und der öffentlichen Sicherheit andererseits."
Laut Außenministerium befinden sich insgesamt rund ein Dutzend Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft in Nordostsyrien, rund die Hälfte davon sind Kinder.
(APA/Red)
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