Antigen-Schnelltests dürfen in spezialisierten Apotheken durchgeführt werden

Antigen-Schnelltests für symptomfreie Personen dürfen in spezialisierten Apotheken durchgeführt werden. Voraussetzungen dafür sind Schulungsmaßnahmen zur korrekten Durchführung, Hygienemaßnahmen und die Meldung positiver Ergebnisse an die Bezirksverwaltungsbehörde, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der Kammer.
PCR-Test nach positiven Schnelltest erforderlich
Laut Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, wollen viele Menschen über ihren Infektionsstatus Bescheid wissen. Ein positiver Schnelltest muss gemeldet werden und erfordert zwingend einen nachfolgenden PCR-Test, um auf Nummer sicher zu gehen. Denn bei symptomfreien Personen kann es auch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen.
(APA/Red)
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