Kanton St. Gallen verschärft Corona-Maßnahmen

Die Maßnahmen gelten ab Samstag, den 17. Oktober, bis vorläufig 31. Dezember 2020.
Eine Maskenpflicht gilt ab Gruppen von 30 Personen und es herrscht Sitzpflicht bei der Konsumation in Lokalen.
Tanzverbot und Sitzpflicht
In Clubs, Bars und Konzertlokalen darf damit im Kanton St. Gallen nur noch im Sitzen konsumiert werden - Tanzen ist verboten. Eine Maskenpflicht gilt bei Veranstaltungen mit über 30 Personen sowie generell für das Gastropersonal.
Das Tanzverbot gilt in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars.
(VOL.AT)
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