Corona-Kurzarbeit: Neues Modell wohl weniger großzügig

Seit Wochen ringen die Sozialpartner in zähen Verhandlungen um ein neues Corona-Kurzarbeitsmodell. In Kraft treten soll es im September. Das Modell dürfte weniger großzügig werden als das Aktuelle.
Fortbildungspflicht und höhere Mindeststundenanzahl geplant
Die Arbeitgeberseite hat als Bedingung eine Fortbildungspflicht für Arbeitnehmer in der freien Zeit. Die Arbeitnehmervertreter wollen, dass je nach Verdiensthöhe weiter 80 bis 90 Prozent des Gehalts ausbezahlt werden, berichteten mehrere Medien am Samstag übereinstimmend.
Die zu leistende Mindeststundenzahl dürfte von derzeit 10 Prozent auf 20 oder 40 Prozent steigen. Die Arbeitnehmerseite hätte gerne den höheren Wert.
Lohnnebenkosten nicht mehr zur Gänze von Staat übernommen
Der Staat dürfte die Lohnnebenkosten der Dienstgeber künftig nicht mehr gänzlich übernehmen. Die Fortbildung soll beim AMS, Wifi und/oder beim BFI erfolgen. Die Pflicht soll schlagend werden, wenn Arbeitnehmer weniger als 70 Prozent arbeiten, schreibt die "Krone".
(APA/Red)
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