Harder Grundstücksdeal scheint endgültig erledigt

Von Christiane Eckert
„Das OLG Innsbruck hat nicht einmal einen Monat gebraucht, bis es diese Entscheidung gefällt hat. Aus der Begründung der Berufung kommt die Verwunderung heraus, warum jemand ein Gutachten bekämpft, obwohl fünf Gutachter zum gleichen Ergebnis kommen und auch sonst die Beweisergebnisse eindeutig, wie selten seien. Jetzt hat die Gegenseite überhaupt keine realistische Chance mehr, sondern hat verloren“, meldet sich Klagsvertreter und persönlich betroffener Rechtsanwalt Karl Schelling heute als Gewinner zu Wort. Nun scheint die Sache endgültig erledigt und vom Tisch.
Kaufvertrag nichtig
Somit ist der Kaufvertrag vom Jahr 2015, in dem der hochbetagte und bereits deutlich an demenziellem Abbau leidende Pensionist das Harder Grundstück um 50.000 Euro verkaufte, nichtig. Der Sohn des Verkäufers, Karl Schelling hatte auf die Nichtigerklärung gedrängt, weil sein Vater damals nicht in der Lage gewesen sei, sein Handeln zu überblicken. Die Gegenseite wehrte sich mit allen Mitteln, scheint nun aber endgültig verloren zu haben. Zuletzt kritisierte die Beklagte das psychiatrische Gutachten. Das Berufungsgericht befand das Gutachten jedoch als korrekt und fachlich einwandfrei. Die Prozesskosten – trägt wie bei allen Zivilverfahren – der unterlegene Teil.
(VOL.AT)
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