Sobotka wird Video-Angebot des Anwalts nicht annehmen
Einem Erkenntnis des OGH zufolge sei das Video rechtswidrig zustande gekommen, zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Beweismittel widerrechtlich erlangt worden sei, so Sobotka.
Rechtsstaatlich "nicht möglich"
Und der U-Ausschuss dürfe rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel nicht annehmen. Darüber hinaus fänden sich in der Verfahrensordnung keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Übermittlung von Beweismittel durch Dritte direkt an den Ausschuss zulässig sei. Dies sei die Einschätzung des rechtswissenschaftlichen Dienstes, der Verfahrensrichterin Ilse Huber sowie des Verfahrensanwalt Andreas Joklik, so Sobotka nach einem Treffen mit den Fraktionen. Er schließe sich dem als Vorsitzender an: "Wir stehen auf der Basis des österreichischen Rechtsstaates." Es sei "nicht möglich" einfach so Beweismittel von Dritten auf den Tisch zu legen.
Grüne schwänzten Sitzung
Genau diese Ansicht teilen die anderen Fraktionen nicht. Sowohl SPÖ und NEOS als auch die FPÖ waren der Meinung, dass die Verfahrensordnung diese Möglichkeit vorsieht. Die Grünen sollen laut FPÖ-Abgeordnetem Martin Graf keinen Vertreter zu "der informellen Sitzung" geschickt haben. "Offensichtlich wussten sie das Ergebnis schon vorher", feixte Graf.
(APA)
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