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Diskussion über Heliskiing geht weiter

Landesrat Johannes Rauch bezeichnet Heliskiing als "umweltpolitische Unsinnigkeit." Er sei immer gegen eine Bewilligung gewesen.
Heliskiing in Vorarlberg bis 2021 erlaubt
Volksanwalt hält Heli-Skiing für gesetzeswidrig

Vor zwei Jahren wurde vom Landeshauptmann die Genehmigung für Heliskiing am Arlberg um fünf Jahre verlängert. Bundesvolksanwalt Günther Kräuter stuft diese Genehmigung nun als gesetzteswidrig ein. „Heliskiing ist eine umweltpolitische Unsinnigkeit“, erklärt Landesrat Rauch in einer Presseaussendung. „Ich bin heute wie damals dagegen.

Der Schutz von Natur- und Wildlebensräumen muss gerade in einem kleinen Land Vorrang haben vor dem Privatvergnügen einiger weniger. Ich sehe hier kein öffentliches Interesse gegeben. Leider wurden meine Argumente als Umwelt- und Klimalandesrat vor zwei Jahren nicht gehört.“

“Fluglärm, Abgase, Landemanöver”

„Die vor zwei Jahren stattgefundene Verlängerung der Heliskiing-Erlaubnis halte ich nach wie vor für falsch. Die geltend gemachten Gründe für eine Verlängerung waren bereits damals in meinen Augen fachlich nicht haltbar. Die Einschätzung des Bundesvolksanwalts Günther Kräuter bestärken mich in meiner Haltung. Aufgrund der Geschäftsverteilung in der Landesregierung hatte ich vor zwei Jahren als Umweltlandesrat leider nicht die Möglichkeit, das zu verhindern, wiewohl das naturschutzfachliche Gutachten dazu klar negativ war. Die Verlängerung wurde von Landeshauptmann Markus Wallner, allen Bedenken zum Trotz, genehmigt “, ergänzt Rauch.

„Fluglärm, Abgase, aufwändige Start- und Landesmanöver – all das beeinträchtigt unsere wertvolle Natur massiv.“ Landesrat Rauch verweist auch auf die von Österreich unterzeichnete Alpenschutzkonvention. Nach dieser sind wir verpflichtet, Heliskiing so weit wie möglich zu begrenzen oder zu verbieten.

 

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