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Ambulanzen: Wirbel um Patienten-Bevorzugungen

©APA, Uniqua
Das Krankenanstaltengesetz sorgt derzeit für großen Wirbel. Patienten mit Zusatzversicherungen sollen bevorzugt behandelt werden, wie der Wiener Boulevard mutmaßt. Peter Eichler, Vorstandsmitglied der Uniqa und für den österreichischen Versicherungsverband tätig, betont jetzt aber im Gespräch mit VOL.AT, dass bei der Gesetzesnovelle nicht von den Notfall-Ambulanzen die Rede sei.
Keine VIP-Behandlung in Notfällen
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Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat am Dienstag das neue Ärztegesetz und eine Novelle zum Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG) beschlossen. Aufregung herrschte vor allem über letztere, weil damit Sonderklassegebühren für jene Ambulanzleistungen ermöglicht werden, die bisher stationär durchgeführt wurden.

“Fast Lane für Reiche?”

“Künftig soll es in Spitalsambulanzen eine Business-Class und VIP-Behandlung für Sonderklassepatienten geben und die FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein wirkt wieder einmal uninformiert”, zeigte sich der SPÖ-Abgeordnete Philip Kucher in einer Aussendung entsetzt. “Es sind alle Menschen gleich krank, es kann nicht sein, dass in den Ambulanzen die Geldbörse über die Behandlung von Kranken entscheidet”, sagte Kucher. Für ihn erhebt sich die Frage, ob es künftig “eine ‘fast lane’ für Reiche, die sich aussuchen können, welcher Arzt sie behandelt” geben werde. “Und werden sie dann an einfachen PatientInnen, die mit Schmerzen stundenlang ausharren müssen, vorbeigeschleust und dann noch besonders behandelt?”.

Peter Eichler dementiert

Peter Eichler.
Peter Eichler. ©Uniqa

Peter Eichler, Vorstandsmitglied der Uniqa und für den österreichischen Versicherungsverband tätig, widerspricht dem Wiener Boulevard. Für ihn geht die derzeitige Diskussion um die sogenannte ,Fast Lane’ (Überholspur, Anm.d.Red.) in Notfall-Ambulanzen völlig am Thema vorbei. Im Gespräch mit VOL.AT betonte Eichler jetzt, dass mit der Gesetzesnovelle keinesfalls die Notfall-Ambulanz gemeint seien, sondern es um die geplanten stationären Aufenthalte von Patienten in der Sonderklasse gehe.

“Es geht dabei um geplante Aufenthalte, beispielsweise, wenn ein Patient eine längere Infusion benötigt oder sich einer onkologischen Behandlung unterziehen muss”, erklärt Eichler. Dann habe der Patient Anspruch auf eine freie Arztwahl, einen extra Raum und Leistungen wie Getränke, WLAN und einen kostenlosen Parkplatz. “Das Gesetz sieht vor, dass die Verpflegung und Unterbringung von Patienten in der Sonderklasse höheren Ansprüchen zu genügen habe”, sagt Eichler.

(APA/Red.)

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