Schutz von Jugendlichen vor Passivrauch
Die SUPRO – Werkstatt für Suchtprophylaxe und die Österreichische ARGE Suchtvorbeugung plädieren dafür keine Arbeit von unter 18-Jährigen im Passivrauch zu erlauben. Es gibt breite wissenschaftliche Übereinstimmung darüber, dass Passivrauch ein sehr großes Gefährdungspotenzial hat und dieselben Erkrankungen auslösen kann wie der aktive Konsum von Tabak. Tabakassoziierte Erkrankungen wiederum – allen voran Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs – sind auch in Österreich die häufigste Todesursache.
Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Zumutbarkeitsgrenze von Passivrauch in geschlossenen Räumen. Dies wurde auch bereits in den Erläuterungen zur Novelle des Tabakgesetzes 2015 unterstrichen: „Passivrauchen ist in jedem Fall gesundheitsgefährdend, es gibt keine unbedenkliche oder unschädliche Dosis“, so Wolfgang Grabher MSc von der Raucherambulanz des Krankenhaus Maria Ebene. Seitens der Suchtprävention kann nur unterstrichen werden, dass es keine Grenze gibt, bis zu der Passivrauch unbedenklich ist.
Die im gegenständlichen Entwurf festgelegte Grenze von einer Stunde ist daher als willkürlich und unzumutbar zu interpretieren. Es ist aufgrund der unzweifelhaften Schädlichkeit von Passivrauch und des Nicht-Vorhandenseins einer Grenze für Unbedenklichkeit fachlich nicht zu rechtfertigen, Unter-18-Jährige überhaupt im Passivrauch arbeiten zu lassen. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Kontrolle der Einhaltung der einstündigen Begrenzung praktisch unmöglich ist.
„Kinder und Jugendliche werden durch eine rauchfreie Umgebung nicht nur vor Passivrauch geschützt, diese kann sie auch davor bewahren, mit dem Rauchen zu beginnen oder dazu anregen, den Tabakkonsum zu reduzieren“, ergänzt Mag. Andreas Prenn, Leiter der SUPRO. Auch ein Rauchverbot in der Gastronomie schützt Jugendliche davor, mit dem Rauchen anzufangen und beeinflusst ihr bestehendes Rauchverhalten. Wer als Kind und Jugendlicher Rauchen als Normalität erlebt, beginnt später auch selbst eher mit dem Rauchen.
Im Hinblick auf andere Maßnahmen des Jugendschutzes kann die Erlaubnis der täglichen Arbeitsdauer im Passivrauch von einer Stunde als inkonsistent interpretiert werden: Es ist nicht nachvollziehbar, warum Unter-18-Jährige im Auto vor Passivrauch geschützt werden, in der Arbeit jedoch nicht.
Quelle: SUPRO – Werkstatt für Suchtprophylaxe Götzis/Krankenhaus Maria Ebene Frastanz
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