Grüne beantragen eine Sondersitzung zu Bildung im Nationalrat
Das kündigte Klubobmann Albert Steinhauser am Mittwoch an. Ziel ist, mittels eines Dringlichen Antrags eine Länderprüfung durch die OECD zu initiieren.
“Bildungsblockade brechen”: Grüne wollen Schule ohne Angst
Als Titel für den “Dringlichen Antrag” haben die Grünen “Bildungsblockade brechen – für eine leistungsfähige und gerechte Schule ohne Angst” gewählt. Steinhauser stört, dass nach der Bildungsreform ein Schlussstrich unter die Debatte gezogen wurde. Dabei sei es bei den damaligen Beschlüssen nur um eine Organisations- und Verwaltungsreform gegangen, die nicht alle Probleme löse.
Für Steinhauser besteht der Eindruck, dass zwar alle Parteien die beste Bildung wollten und in manchen Bereichen die Analysen ähnlich seien. Bei den Antworten auf die Herausforderungen begänne aber die Patt-Stellung. Als Ausweg sieht er eine OECD-Länderprüfung. Die dabei entstehenden Vorschläge sollten dann verbindlich umgesetzt werden. Ein entsprechendes Commitment möglichst aller Parteien wünscht er sich von der Sondersitzung, die vermutlich kommende Woche in Szene geht.
Kritik an enormen Ausgaben für Nachhilfe
Zu den Punkten, die von den Grünen angesprochen werden zählen die enormen Ausgaben für Nachhilfe von 100 Millionen pro Jahr, die einen sozialen Ausschluss schafften. Denn diejenigen, die sich Nachhilfe leisten könnten, hätten auch bessere Chancen, die Schule zu bewältigen. Vermisst werden von den Grünen Problemlösungen zu Schwächen bei Lesen und Sprache. Parteien delektierten sich zwar an entsprechenden Schwierigkeiten vor allem im Zusammenhang mit Integration, die Problemlösungen seien aber mau.
Ebenfalls nichts anfangen kann Steinhauser mit dem “antiquierten Fächerkanon” aus Maria Theresias Zeiten. Von Ethik bis zu politischer Bildung reichen die Bereiche, in denen die Grünen hier entsprechende Berücksichtigung im Unterricht fordern.
Käme man hier mit Hilfe der OECD zu verbindlichen Ergebnissen, könnte man aus der ideologischen Debatte herauskommen, gab sich Steinhauser überzeugt. Ein Termin für die Sondersitzung steht noch nicht fest. Laut Geschäftsordnung muss sie innerhalb von acht Werktagen nach Einbringen des Verlangens stattfinden.
(apa/red)
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