Vortrag über das neue Erbrecht

Seniorenring Club 50+ Lustenau-Rheindelta
Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Müller über das neue Erbrecht
Viele SeniorInnen beschäftigt die Frage, wie sie ihr Vermögen gerecht und gesetzeskonform an ihre Nachkommen verteilen sollen.
Mehr als 30 Mitgliedern des Seniorenringes Lustenau-Rheindelta waren im Club 50+ anwesend als Rechtsanwalt Dr. Gerhard Müller über das neue Erbrecht referierte. Dieses Gesetz findet nun Anwendung bei Erbschaften nach Personen, die nach dem 1.1.2017 verstorben sind und bringt einige einschneidende Neuerungen. Neu ist zum Beispiel das sogenannte Pflegevermächtnis, mit dem einer Person, die den Erblasser oder die Erblasserin gepflegt hat, ein Anteil am Erbe zugedacht wird. Die Informationen von Dr. Müller waren sehr präzise und verständlich. Keine Frage ließ er unbeantwortet. Dr. Müller empfahl, die bestehenden Testamente beim Rechtsanwalt des Vertrauens überprüfen zu lassen, ob sie dem neuen Erbrecht entsprechen. Beim Vererben – also bei der Erstellung eines Testaments ist es soll der letzte Wille ganz klar zum Ausdruck kommen, damit keinerlei Missverständnisse oder Ungenauigkeiten zu Zerwürfnissen unter den Erben führen
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