Panne um Wahlkarten-Anträge: FPÖ kritisiert Briefwahl, Grüne gelassen

Glawischnig betrachtet hier das Strafrecht als zuständig. Die Verantwortlichen auf Regierungsseite seien nicht bereit, die Probleme mit der Briefwahl zu lösen, sagte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf einer Pressekonferenz am Dienstag.
FPÖ regt zum Nachdenken über Briefwahl-Alternativen an
Gefragt, ob derartige Vorkommnisse ein möglicher Grund für die Anfechtung der Stichwahl-Wiederholung am 4. Dezember sind, sagte der FPÖ-Chef: “Darüber denke ich nicht einmal nach.” FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl forderte die Verantwortlichen auf, zu überlegen, ob man bei der Wahlrechtsreform nicht noch nachschärfen müsste.
Die als Ausnahme gedachte Briefwahl sei mittlerweile zur Regel geworden. Man müsse überlegen, ob man nicht andere Maßnahmen setzen kann, “die die Sicherheit garantieren” und gleichzeitig allen Wahlberechtigten die Möglichkeiten geben, zur Wahl zu gehen. So könnte man etwa einheitliche Öffnungszeiten der Wahllokale in ganz Österreich oder eine Wahlmöglichkeit am Vortag des Wahltages andenken, so der Generalsekretär. Strache sagte, “Mindestanforderung” sei, dass man sich die Briefwahlkarte persönlich abholen muss.
Glawischnig: Kein Anfechtungsgrund, Strafrecht gilt
“Wenn sich jemand rechtswidrig verhält, gibt es das Strafrecht”, merkte hingegen Glawischnig – ebenfalls in einer Pressekonferenz – dazu an, dass in manchen Gemeinden Wahlkarten über Internet mit einer falschen Passnummer angefordert werden können. Sie sieht darin keinen weiteren Anfechtungsgrund, und deponierte die Hoffnung, “dass wir diese Wahl ohne irreparable Schäden” hinbringen.
(apa/red)
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