Paulus Manker vor Gericht: Prozess wegen geplatzte Theateraufführung

Es geht um 195. 000 Euro, die Manker in die Vorbereitungen für die Inszenierung des Stücks “Die letzten Tage der Menschheit” investiert hat. Ein Streit mit dem Mäzen hat allerdings die Aufführungen vereitelt.
Manker klagt
Dabei war die Symbiose zwischen Manker und Blazek (ein Großgärtner mit Hang zur Kunst, Anm.) durchaus fruchtbar. Mankers “Alma”-Inszenierung lief in der sogenannten Serbenhalle in Wiener Neustadt, die Blazek gehört, im Jahr 2015 mit großem Erfolg. Aber irgendwie wurde der Frieden offensichtlich gestört. Unterlassungs- und Besitzstörungsklagen wurden zwischen den ehemaligen Geschäftspartnern eingebracht. Am 11. März musste Paulus Manker sogar auf der Anklagebank Platz nehmen, weil er in der Serbenhalle unbefugt eine Lokomotive in Betrieb genommen hat und bei seiner Fahrt Sachschäden verursacht haben soll.
Zivilverfahren in Niederösterreich
Im jetzigen Zivilverfahren tritt Manker als Obmann eines Kulturvereins auf. Er behauptete vor Richter Peter Wöhrer, dass er für die Inszenierung der “Letzten Tage der Menschheit” in der Wiener Neustädter Serbenhalle “erhebliche Aufwendungen” geleistet habe, die alle nutzlos geworden wären, weil es zu Dissonanzen mit dem Halleneigentümer gekommen sei. “Der Geschädigte kann nichts dafür, dass er geschädigt wurde”, erklärte Mankers Rechtsanwalt Dieter Ortner.
Prozess wurde vertagt
Ein Schlosser und ein Architekt waren am Montag als Zeugen geladen, um auszusagen, dass sie für die “Menschheits”-Inszenierung Arbeiten getätigt haben, wovon Halleneigentümer Blazek sehr wohl in Kenntnis gesetzt gewesen wäre. Weshalb es letztendlich zum Zerwürfnis zwischen Regisseur und Mäzen gekommen ist und das Stück von Karl Kraus nicht zur Aufführung gebracht wurde, ist im Prozess nicht diskutiert worden. Am 9. Mai wird der Mäzen und Halleneigentümer zu Wort kommen.
Der Zivilprozess wurde bereits auf den 9. Mai vertagt, nun ist er neuerlich auf den 13. Juni vertagt. An diesem Tag will Richter Peter Wöhrer ein Zwischenurteil fällen, ob Paulus Manker “dem Grunde nach” einen Anspruch auf Schadenersatz hat.
(APA)
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