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Sperger bekommt Fußfessel - Keine weitere Anklage gegen Ex-FC-Lustenau-Präsident

Ein weiterer Prozess bleibt Dieter Sperger (und dem FC Lustenau) erspart.
Ein weiterer Prozess bleibt Dieter Sperger (und dem FC Lustenau) erspart. ©VOL.AT
Der frühere FC Lustenau-Präsident Dieter Sperger muss sich nicht wegen Lizenzbetrug und Untreue im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Fußballfunktionär vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellt das Verfahren ein, Sperger darf den Rest seiner Haftstrafe mit einer Fußfessel zuhause verbüßen.
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Die Akte Dieter Sperger

Dieter Sperger ist in anderen Fällen bereits rechtskräftig zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Argumentiert habe die Staatsanwaltschaft die Niederlegung des Verfahrens damit, dass “Sperger für die vergangenen Straftaten bereits ausreichend gebüßt habe”, so die “VN” am Mittwoch. Für die APA war die Staatsanwaltschaft am Mittwochvormittag nicht zu erreichen.

Untreu: Vier Jahre und drei Monate Haft

Der frühere Vermögensverwalter Sperger wurde im vergangenen Jahr am Landesgericht Feldkirch in drei Strafprozessen wegen Untreue zu insgesamt vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, Anleger um insgesamt 1,8 Mio. Euro geschädigt zu haben.

Lizenz des FC Lustenau im Zwielicht

Die Geschäfte Spergers wurden auch in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Fußballfunktionär gebracht. In einer Anzeige im Juni 2012 hatte es geheißen, der FC Lustenau habe sich die Lizenz für die Erste Liga erschlichen. Im Jänner 2013 wurden die finanziellen Probleme des FC Lustenau dann offenbar.

Der Verein wurde im März 2013 von der Fußball-Bundesliga wegen “mehrfacher Verstöße gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren” zum Zwangsabstieg verurteilt, eine Woche später wurde über den FC das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Überschuldung lag bei 1,3 Mio. Euro. Im Mai stimmten die Gläubiger dem Sanierungsplan des Vereins zu, Sperger trat als Präsident zurück.

Sperger sitzt Haft mit Fußfessel ab

Unterdessen wurde Sperger mit einer Fußfessel aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen und darf nun den Rest seiner Strafe zuhause verbüßen. Einem entsprechenden Antrag seines Anwaltes sei stattgegeben worden, hieß es. Sperger saß seit Februar 2014 in der Justizanstalt Feldkirch ein (zunächst in Untersuchungshaft) und verbüßte damit nur einen Teil seiner Haftstrafe im Gefängnis. (red/APA)

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